Tätigkeitsfelder des Referats Lehre und Studium

Das Themenfeld des Referats Lehre und Studium ist breit und vielseitig. In diesem Abschnitt sind alle Themen näher beleuchtet, mit denen sich das Referat beschäftigen kann – diese Themen sind dabei weder vollständig, noch werden sie alle gleichzeitig bearbeitet. Neue engagierte Mitstreiter können somit frei ihr Betätigungsfeld wählen und auch eigene Projekte und Ideen mitbringen. 

Die aufgeführten Tätigkeitsbereiche bieten dabei nur einen allgemeinen Überblick. Details und aktuell bearbeitete Themen finden sich im StuRa-Wiki.


Rahmenprüfungsordnung

Siehe Details im Wiki.

Vom Prorektor für Bildung & Internationales Prof. Krauthäuser wurde angekündigt, dass die Studiendokumente, im Besonderen die Prüfungsordnungen uniweit vereinheitlicht werden sollen. Dafür wird die Einführung einer Rahmenprüfungsordnung bzw. mehrere Rahmenteilordnungen als Erweiterung zu der bestehenden Musterprüfungsordnung geplant. Diese müsste von allen Studienkommissionen angehört und allen Fakultätsräten beschlossen werden.

Das Projekt bietet neben der Vereinheitlichung das Potential, bestimmte Passagen in den Studiendokumenten sinnvoll umzugestalten. Bereits umgestaltet und dabei vereinfacht wurde bspw. die sogenannte Deckelungsregelung. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass sich einige Regelungen verschlechtern, dies gilt es zu verhindern.

Das Referat wird den Prozess kritisch begleiten und intensiv mit verschiedenen Beteiligten zusammenarbeiten – insbesondere mit dem Referat QE und den studentischen Vertretern der Studienkommissionen. Außerdem soll das Gespräch mit Prof. Krauthäuser gesucht werden.


Internationalisierung

Siehe Details im Wiki.

Die TU Dresden hat sich selbst eine Internationalisierungsstrategie gegeben. Ziel ist es internationale Wissenschaftler:innen und Führungskräfte auszubilden. Unter der Berücksichtigung von Studierenden ohne Abitur und Eigenheit bestimmter Studienprogrammen begrüßen wir dies. Insbesondere der Ausbau der englischen Lehr- und Prüfungssprache sollte vorangetrieben werden.

Unser Ziel ist es außerdem, Studierende auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass sie im Rahmen ihres Studiums kostenfrei Fremdsprachen neu lernen oder ihre Kenntnisse in einer Fremdsprache auffrischen und verbessern können. Andererseits möchten wir eine Ausweitung des Angebots anstreben, damit die frei wählbaren, kostenfreien Stunden nicht auf 10 SWS pro Student beschränkt bleiben. Im besten Fall gelingt es uns, das Fremdsprachenangebot für Studierende der TU Dresden zu erweitern.

Ein weiterer großer Punkt der Internationalisierung ist die Anerkennung von Modulen, die während eines Auslandsaufenthalts oder anderen Hochschulen in Deutschland belegt wurden. Grundsätzlich sind zwei Problemfelder zu unterscheiden:
  •  die Anerkennung von Leistungspunkten und
  •  die Anerkennung von Noten.

Während ersteres zunehmend unproblematischer wird bzw. gute Lösungsansätze nur noch umgesetzt werden müssen, gibt es insbesondere bei der Notenanerkennung Probleme. Die an der Fakultät Maschinenwesen neu eingeführte Praxis, von ausländischen Dozenten die Studienleistungen im heimischen Notensystem bewerten zu lassen, wird inzwischen auch vom Prorektor für Bildung und Internationales bevorzugt. Dieser Ansatz ist jedoch unrealistisch und macht das Auslandsstudium unattraktiver.

Aufgabe des Referats wird es sein, eine bessere Möglichkeit zur Anerkennung von externen Leistungen zu erarbeiten und diese umzusetzen.


Korrekturfristen für Prüfungsleistungen

Siehe Details im Wiki.

Das Studium eines jeden Studierenden ist untrennbar mit dem ablegen von Prüfungsleistungen verbunden. Einerseits zeigen sie einem den Fortschritt des eigenen Studiums an, andererseits sind sie durchaus relevant für die weitere Studienorganisation. Eine bestandene oder nicht bestandene Prüfungsleistung ist oftmals entscheidend dafür welche Veranstaltungen man im nächsten Semester besucht und welche Prüfungen man ablegen möchte oder darf.

Um so problematischer ist es wenn sich die Korrektur der Prüfungsleistungen unangemessen in die Länge ziehen. Dadurch entstehen bei den Studierenden Unsicherheiten über ihren Studienverlauf und im Falle der Korrektur der Abschlussarbeit über Bewerbungen in konsekutive Studiengänge und Berufe. Das kann weder von akademischer noch studierender Seite gewollt sein.

Die Musterprüfungsordnung der TU Dresden sieht für die Korrektur eine Frist von vier Wochen vor. Allerdings handelt es sich dabei um eine Soll-Bestimmung, die nicht in alle expliziten Prüfungsordnungen übernommen wurde.

Das Referat möchte sich in dieser Hinsicht für die Studierenden einsetzen. Dazu zählen kurzfristig die Beratung der betroffenen Studierenden sowie das Gespräch mit den jeweiligen Korrektoren zu suchen und langfristig die Verstetigung einheitlicher Korrekturfristen in Zusammenarbeit mit dem Rektorat und den Prüfenden. Dazu gehört auch sich auf eine sowohl für Studierende als auch Prüfende angemessene Korrekturzeit zu verständigen.


Klausur-/Akteneinsichten und Widerspruchsverfahren

Siehe Details im Wiki.

Klausur- bzw. Akteneinsicht von Prüfungsunterlagen werden an den verschiedenen Stellen der Hochschule zum Teil sehr unterschiedlich gehandhabt. Daher sind Informationen zusammengetragen worden, welche Rechte Studierende bei entsprechenden Einsichten haben und wie sie diese gegebenenfalls durchsetzen.

Im Weiteren müssen diese Erkenntnisse im Besonderen durch Beratungen und Information umgesetzt werden.


Exmatrikulation und Wiederholungsprüfungen

Siehe Details im Wiki.

Für viele Studierende ist die Exmatrikulation ein positives Ereignis, das den erfolgreichen Abschluss ihres Studiums markiert. Allerdings gibt es nicht wenig Fälle in denen die Exmatrikulation kein erfreuliches Ereignis ist, welches aus vielen Gründen ungewollt oder problematisch sein kann.

Rund um das Thema Exmatrikulation gibt es eine Vielzahl von wiederkehrenden Problemen. Dabei fußen diese meistens auf der Missinformation der Studierenden. Deswegen gibt es Handlungsbedarf durch Beratungen und Informationsmaterial. Einige dieser Themen werden im folgenden umrissen.

Der Zeitpunkt der Exmatrikulation wird standardmäßig auf das Ende des Semesters gesetzt. Auch bei einer Zwangsexmatrikulation durch z.B. nicht bestandenen Drittversuch behält man seinen Studierendenstatus noch bis Ende des Semesters. Dabei kann es durchaus sein, dass sich durch die Widerspruchsfristen der Zeitpunkt auch an das Ende des folgenden Semesters verschieben kann. Auf Antrag kann man aber auch seine Exmatrikulation vorziehen.

Unter den Studierenden hält sich sehr hartnäckig die Vorstellung, dass man seinen Drittversuch durch  Exmatrikulation umgehen kann. Der Gedanke dahinter ist, dass dadurch die Frist verlängert bzw. aufgehoben ist und man beispielsweise die Universität wechseln kann. Tatsache ist aber, dass man dadurch nicht von der Pflicht zur zweiten Wiederholung und der einjährigen Frist entbunden ist. Man ist sozusagen zwangsangemeldet zur Prüfung. Es muss also  damit beschäftigt werden Aufklärungsarbeit zu betreiben und zu überprüfen, dass den exmatrikulierten Studierenden gleiche Prüfungs- und Lernvoraussetzungen garantiert werden.

Ein neues und daran anknüpfendes Thema ist die Frage ob man sich zurückmelden muss, wenn man bereits zur letzten Prüfungsleistung des Studiengangs angemeldet ist. Von verschiedenen Stellen wie Prüfungsämtern gibt es dazu unterschiedliche Aussagen. Vom Referat soll dazu die Sachlage eruiert werden und eine universitätsweite, einheitliche Regelung wird angestrebt.


Nebenkosten eines Studiums

Siehe Details im Wiki.

Im Verlaufe ihres Studiums müssen Studierende zum Teil hohe Eigenanteile an den Kosten für Studium finanzieren. Dazu gehören insbesondere Kunstpädagogen, Zahnmediziner oder Architekten. 

Es soll an verschiedenen Stellen angesetzt werden, um diesen Missstand zu beheben. Zum einen soll die lokale Unterstützung ausgebaut werden und bspw. die Kunstpädagogik-Studierenden unterstützt werden eine Vernissage zu gestalten. Dafür sind neben zahlreichen Materialien auch immer wieder Räume notwendig, die für die Ausstellung genutzt werden können. Um das gesamte Prozedere zu vereinfachen und eventuell Räume zu günstigeren Konditionen zu erhalten, wird sich das Referat mit Vermietern in Kontakt setzen, um eine längerfristige Lösung zu finden und so die Kunstpädagogik - Studenten zu unterstützen und so ein klein wenig zu entlasten. Außerdem sollen bessere Möglichkeiten zur Finanzierung gefunden werden und bestehende Wege vereinfacht werden.


Prüfungsunfähigkeit (Abmeldung/Rücktritt von Prüfungen)

Siehe Details im Wiki.

An einigen Fakultäten an der TU Dresden wird ein Formular zur Abmeldung von Prüfungsleistungen im Krankheitsfall verwendet, welches unnötig viele Daten zur Symptomatik abfragt und für einen nicht verhältnismäßig erhöhten Arbeitsaufwand in den Fakultäten und bei den Studierenden sorgt. 

Da die Gesetzes- und Urteilslage die Nutzung eines solchen Formulars durchaus erlaubt, ist insbesondere ein Einwirken auf die Prüfungsausschüsse notwendig. Dies passiert zum einen durch die Unterstützung der studentischen Prüfungsausschussmitglieder und das Erregen Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Politik. Des Weiteren werden Betroffene über ihre Rechte und Möglichkeiten aufgeklärt.

Außerdem gibt es uneinheitliche Regelungen zum Rücktritt ohne Grund. Diese sollen studierendenfreundlich vereinheitlicht werden.


eLearning

Siehe Details im Wiki.

Die voranschreitende Digitalisierung der Gesellschaft hat auch auf den Bildungssektor großen Einfluss ausgeübt. Noch nie hatten so viele Menschen wie heute kostenlosen und leicht verfügbaren Zugang zu Bildung und Lernmaterialien. 

Um diesen Prozess voranzutreiben gibt es zahlreiche Initiativen unter dem Sammelbegriff OER (Open Educational Ressources). Ziel ist es freie, qualitativ hochwertige Lehr- und Lernmaterialien für den Schul- und Unibetrieb bereitzustellen. Da OER im Sinne der Studierenden sind und eine Verbesserung von Lehre und Lernen darstellen, wird das Referat mit Projekten wie OERsax zusammenarbeiten und deren Initiative unterstützen.

An der TU Dresden wird inzwischen seit über 10 Jahren die Online-Plattform für Akademisches Lehren und Lernen (OPAL) als landesweites Projekt durch die Bildungsportal Sachsen GmbH mit Förderung durch das Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) betrieben. Trotz dieser langjährigen Entwicklung gibt es viele Probleme – auf Seiten der Technik, der Lernenden und der Lehrenden. Um diese Missstände anzugehen, setzt sich das Referat insbesondere mit den eLearning-Beauftragten und dem Medienzentrum auseinandersetzen.


Reform des Lehramtsstudiums

Siehe Details im Wiki.

Das Lehramtsstudium an der TU Dresden befand sich in den letzten Jahren in stetigem Wandel, die ehemaligen Staatsexamensstudiengänge wurden zunächst ins Bachelor-Master-Modell gewandelt. Seit 2012 wird allerdings wieder in Staatsexamensstudiengänge immatrikuliert. 

Als zufriedenstellend kann man diese Lösung dabei keineswegs bezeichnen. Insbesondere die Staatsexamensprüfungen geben Anlass zur Diskussion, da Wissen abgefragt wird, welches bereits in Modulprüfungen nachgewiesen wurde. Diese Doppelprüfung stellt eine unnötig erhöhte Arbeitsbelastung da.

Darüber hinaus gibt es weitere Kritikpunkte, bspw. zur Stundenplanung, dem Didaktikanteil und dem Fächerangebot. Aus diesem Grund wird das Referat zusammen mit der Studierendenvertretung am Zentrum für Lehrerbildung, Schul- und Berufsbildungsforschung (ZLSB) Möglichkeiten zur Verbesserung erarbeiten und diese mit den Verantwortlichen umsetzen.

Grundsätzlich problematisch gestaltet sich außerdem die Zuordnung der Lehramtsstudierenden zu den jeweiligen Fakultäten.


Nachteilsausgleich

Details siehe Wiki.

Der gesetzlich vorgesehene Nachteilsausgleich für chronisch kranke Studierende ist noch nicht in alle Studienordnungen bzw. den Studienalltag vorgedrungen. Es soll hier in enger Zusammenarbeit mit dem Referat Integration behinderter und chronisch kranker Studierender darauf hingewirkt werden, dass das Thema in den Studienkommissionen präsenter wird. Auch sollen die Fachschaftsräte durch aufgearbeitete Informationen für die Problematik sensibilisiert werden. Außerdem soll eine Übersicht über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen erstellt werden und den Studierenden zur Verfügung gestellt werden.


Teilzeitstudium

Details siehe Wiki.

Leider hat sich die Idee des Teilzeitstudiums noch nicht in allen Fachbereichen durchgesetzt. Das Teilzeitstudium ermöglicht Berufstätigen, Eltern und weiteren überhaupt erst das Studium. Geplant ist es hier die zuständigen Stellen daran zu erinnern, dass das Thema auf die Tagesordnungen kommt. Auch sollen die Fachschaftsräte über die Möglichkeiten zur Integration eines Teilzeitstudiums in die Studien-/Prüfungsordnung informiert werden. Da das Thema den Bereich des Geschäftsbereiches Soziales anschneidet, soll hier mit den jeweiligen Referaten eng zusammen gearbeitet werden.


Bestechung und Korruption in Zusammenhang mit Abschlussarbeiten

Alle paar Jahre werden an der Universität Fälle bekannt, dass Studierende, die ihre Abschlussarbeit bei externen Unternehmen schreiben wollen, dies von den Unternehmen bezahlen lassen müssen. Von den jeweiligen Korrektoren werden diese Gelder dann als Forschungskooperation abgerechnet. Dieses Verfahren liegt in einer rechtlichen Grauzone und ist moralisch höchst fragwürdig. Die Studierenden, denen so etwas passiert, sind normalerweise nicht bereit an die Öffentlichkeit zu gehen, da ihnen theoretisch Bestechung vorgeworfen werden könnte.


Bereichsbildung

Die 2011 im Rahmen der Exzellenzinitiative angestoßene Bereichsbildung wird die Gremienstruktur und den Aufbau der Prüfungsämter kurz- bis mittelfristig einschneidend ändern. Das Referat wird den Prozess kritisch begleiten, insbesondere in Hinblick auf die Sicherung der studentischen Mitbestimmung im allgemeinen und im speziellen bei Entscheidungen zu Studienangelegenheiten sowie die Achtung des Hochschulfreiheitsgesetzes.


Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen

Spätestens seit einem Rundschreiben des Rektorats sollten allen Dozierenden darüber aufgeklärt sein, dass Anwesenheit weder eine Prüfungsleistung sein dürfen noch in Lehrveranstaltungen in irgendeiner Form erzwungen werden dürfen. Dennoch kommen immer wieder Dozierenden auf die Idee auf die ein oder andere Weise eine Anwesenheitspflicht durchsetzen zu wollen. Neben der Darstellung der recht eindeutigen rechtlichen Situation, ist es auch sinnvoll inhaltliche Argumente gegen eine Anwesenheitspflicht aufzustellen.


Prüfungs-/Studenplanüberschneidungen

Insbesondere in fakultätsübergreifenden Studiengängen bzw. Studiengängen mit großem Wahlbereich kommt es häufig zu Überschneidungen. Es geht im Referat Lehre und Studium eher darum eine globale Lösung zu finden, als Einzelfälle zu lösen.


Promotionsstudierende

Der Status von Promotionsstudierenden als Statusgruppe an der TU Dresden ist nicht im Detail geklärt. Teilweise wird diskutiert ihnen eine eigene Statusgruppe einzurichten. Im Weiteren sind keine ausreichenden Kenntnisse im StuRa über Rechte und Pflichten von Promotionsstudierenden vorhanden und sollten zusammengetragen werden. Dies könnte möglicherweise in Kooperation mit der AG Promotion passieren.


Studium Generale

In Abstimmung mit dem Institut Integrale soll das Angebot zum Studium Generale ausgebaut werden. Insbesondere die Anrechenbarkeit in verschiedenen Studiengängen ist noch stark steigerungsfähig. 


Bologna-Reform

Seitdem der Bologna-Prozess mit der Sorbonne-Erklärung angestoßen wurde, hat sich die Hochschullandschaft in Deutschland und Europa deutlich weiterentwickelt. Aufgabe des Referats in diesem Kontext die Folgekonferenzen zu beobachten und die Umsetzung an der TU Dresden zu fördern. 


Studiengangsreformen bzw. Neueinführung von Studiengängen

Das Referat Lehre und Studium unterstützt FSRe und Studienkommissionsmitglieder bei geplanten und durchzuführenden umfangreichen Veränderungen an Studiengängen. Dies betrifft im besonderen die Studierbarkeit und der Erfüllung von Qualitätskriterien der Akkreditierung.


Novellen von Gesetzen, die den Hochschulraum betreffen

In Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich Hochschulpolitik beobachtet, begleitet und kommentiert das Referat Lehre und Studium die Veränderung, Novellierung und Neueinführung von Gesetzen, die den Hochschulraum und Studierende betreffen oder betreffen könnten.


Lehrevaluation

Die Evaluation von Lehrveranstaltungen und Lehrpersonal ist ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung an der TU Dresden und sollte durch die Studierenden in den Studienkommissionen regelmäßig eingefordert werden. Dabei unterstützt sie das Referat Lehre und Studium.


Kapazitätsverordnung

Die Kapazitätsverordnung regelt die Kapazitäten einer Fakultät bzw. ihrer Studiengänge und damit indirekt die Zulassungszahl bzw. den Numerus Clausus (NC) für einen Studiengang. Im Weiteren beeinflusst wird die Kapazität durch Lehrimporte und -exporte. Die Verordnung hat jedoch praktische Mängel, die es zu analysieren gilt.