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Verbesserung des Teilzeitstudiums
Mit dem 1. Februar 2014 ist durch Inkrafttreten der Ordnung über das Teilzeitstudium die Möglichkeit an der TU Dresden Studiengänge in Teilzeit zu studieren. Das Teilzeitstudium ermöglicht es die Hälfte eines regulären Studiums je Semester abzulegen. Dadurch wird bspw. berufstätigen Studierenden, Studierenden mit eigenen Kindern oder Studierende, welche Angehörige pflegen ermöglicht ein Studium zu absolvieren.
Nichtsdestotrotz gibt es einige Problemfelder, mit denen sich das Referat Lehre und Studium beschäftigt. Zum aktuellen Zeitpunkt sind nur ca. 33 Studiengänge von 206 angebotenen Studiengängen in Teilzeit studierbar. Viele Fristen werden für Teilzeitstudierende auf das Doppelte gestreckt, jedoch müssen sie nach der einfach Frist Langzeitstudiengebühren entrichten. Außerdem sind Vereinfachungen beim Antragsverfahren möglich, bspw. durch ein digitalisiertes Verfahren.
Aus diesem Grund hat der Referent LuSt einen Antrag zur Streckung der Frist für Langzeistudiengebühren im Teilzeitstudium am 6.12.17 in der Senatskommission Lehre eingereicht. Nach Rückmeldungen aus dem Immatrikulationsamt und dem Justitiariat wurde der Antrag überarbeitet und für die Sitzung der Senatskommission Lehre am 2.5.18 erneut unter dem Namen Verbesserung des Teilzeitstudiums an der TU Dresden eingereicht.
Ausgehend von den letzten Gremiensitzungen zum Teilzeistdium bereitet das Referat zum aktuellen Zeitpunkt Anträge für den Senat und den Arbeitskreis Q zur Erreichung dieser Ziele vor.