Leistungsanerkennung

Egal ob im Ausland, an einer anderen Hochschule oder in einem anderem Studiengang [1] , um deine dort erbrachten Leistungen musst du dir in aller Regel keine Gedanken machen. Diese kannst du mit in dein jetziges Studium nehmen, wenn die Leistungen keine wesentlichen Unterschiede aufweisen. 
Zugegebenermaßen ist die Frage nach den Unterschieden bzw. damit der Vergleichbarkeit keine ganz einfache und daher entscheidet für jede Anrechnung dein Prüfungsausschuss über diese. Das macht er aber auch nicht einfach automatisch, sondern nur wenn du einen Antrag im Prüfungsamt einreichst. Auch wenn die Kriterien ein bisschen komplexer sind [1] , sind folgende Faktoren gute und nachvollziehbare Indizien für eine erfolgreiche Anerkennung:
  • Lehrinhalte
  • Creditpoints
  • Prüfungsart
Also sollten die Modulbeschreibungen zu großen Teilen übereinstimmen, der zeitliche Aufwand, also die Leistungspunkte  und die Prüfungsart (Klausur, mündliche Prüfung...) ähnlich sein, dann sind die Chancen auf eine Anrechnung sehr groß. Bleibt nur noch zu klären wie überhaupt angerechnet wird und was am Ende für dich zu Buche steht.
 

Leistungspunkte

Bei der Anzahl an Leistungspunkten ist es relativ einfach. Du bekommst die Anzahl von Leistungspunkten, die für das Modul an der TU Dresden vorgesehen sind. Dabei ist es egal, ob das Modul was du eigentlich abgelegt hast und mit dem du dir die Leistung anerkennen lässt mehr, weniger oder genau so viele Leistungspunkte hat. Allerdings ist es in dem Zusammenhang auch manchmal möglich sich nur Teile eines Moduls anerkennen zu lassen bzw. sich eine erbrachte Leistung auf mehrere Module anrechnen zu lassen, falls die Leistung sich inhaltlich gut trennen lässt.
 

Note 

Wenn es um die Note geht kann es schon ein bisschen kniffliger werden. Und zwar genau dann, wenn deine erbrachte Leistung in einem anderen Notensystem als an der TU bewertet wurde. Das kommt vor allem bei Hochschulen im Ausland vor. In diesem Fall gibt es zwei praktikable Möglichkeiten: Entweder das Modul wird einfach mit bestanden oder nicht bestanden bewertet oder die Notensysteme werden ineinander umgerechnet. Die einzelnen Fakultäten handhaben das unterschiedlich und du musst bei deinem Prüfungsamt nachfragen wie die Note in deinem Fall zustande kommt. Zur Orientierung kannst du dir die Umrechnungstabelle der juristische Fakultät  anschauen. 
 

[1] Detailliertere Informationen findest du auf unserer Wikiseite.