Antrag S/2012-033b

Antragsnummer: 
S/2012-033b
Antragstyp: 
Satzungsänderung
AntragsstellerIn: 
Christian Soyk
Referat/Organisation: 
AG Satzung
Antragstitel: 
Grundordnungsänderung (Projekte)
Antrag: 

Der StuRa möge die Änderung der Grundordnung, namentlich Einfügung eines § 28b
(Projekte) nach unten angeführtem Vorschlag, beschließen. Weiterhin möge der StuRa beschließen,
die Geschäftsordnung im § 10 gemäß Vorschlag anzupassen.
 

§ 28b GrO (Projekte des Studentenrates)

  1. Ein Projekt des Studentenrates (StuRa-Projekt) ist ein vom Studentenratsplenum beschlosse­nes einmaliges Vorhaben. Ein StuRa-Projekt übernimmt außerordentliche Aufgaben, die von der Struktur des StuRa nicht oder nur unzureichend abgebildet werden können.

  2. Bei der Einrichtung ist das Ziel des Projekts zu benennen.

  3. Ein StuRa-Projekt ist befristet, kann aber verlängert werden. Bei absehbarer Langfristigkeit soll die Integration der Aufgaben in die Struktur des StuRa geprüft werden.

  4. Ein StuRa-Projekt ist einer Geschäftsführerin zugeordnet.

  5. Es ist eine Projektsprecherin zu benennen, welche das Projekt gegenüber dem StuRa vertritt und Ansprechpartnerin ist. Weitere Projektmitarbeiterinnen sind ebenfalls zu benennen.

  6. Die Zahl der Mitarbeiterinnen eines StuRa-Projekts kann begrenzt werden.

  7. Insbesondere zum Abschluss des Projektes muss dem StuRa über die Arbeit der Projekt­gruppe berichtet werden. In dem Bericht sind ebenfalls die aufgewandten Mittel aufzufüh­ren.

  8. Änderungen an Beschlüssen zu StuRa-Projekten werden abweichend von § 20, Absatz 3 stets mit einfacher Mehrheit beschlossen, wenn sie ausschließlich Antragsbestandteile nach den Punkten (3), (5) oder (6) betreffen.

 

§ 10 GO (neu, neuer Satz 4)

§ 10 GO (alt)

(2) Alle Anträge nach Abs. 1 sind schriftlich zu stellen. Sie enthalten den Namen der Antragstellerin, den Antragstext und gegebenenfalls eine Begründung. Anträge mit dem Ziel eine Finanzwirksamkeit für den StuRa zu entfalten, müssen zusätzlich eine Finanzaufstellung enthalten. Anträge auf Einrichtung oder Änderung eines StuRa-Projektes müssen insbesondere die Namen die Projektsprecherin und der Mitarbeiterinnen enthalten.

(2) Alle Anträge nach Abs. 1 sind schriftlich zu stellen. Sie enthalten den Namen der Antragstellerin, den Antragstext und gegebenenfalls eine Begründung. Anträge mit dem Ziel eine Finanzwirksamkeit für den StuRa zu entfalten, müssen zusätzlich eine Finanzaufstellung enthalten.

 

 

Beschlussdatum: 
24. Mai 2012
Status: 
angenommen

Antrag S/2012-033a

Antragsnummer: 
S/2012-033a
Antragstyp: 
Satzungsänderung
AntragsstellerIn: 
Christian Soyk
Referat/Organisation: 
AG Satzung
Antragstitel: 
Grundordnungsänderung (AE)
Antrag: 

Der StuRa möge beschließen, die Finanzordnung in folgenden Punkten gemäß dem
angehängten Text zu ändern und eine neue AE-Ordnung gemäß angehängtem Beschlussvorschlag
zu erlassen.
 

Finanzordnung (neu)

Finanzordnung (alt)

§ 40 Allgemeines zu Aufwandsentschädigungen

(1) Studierende im Studentenrat engagieren sich ehrenamtlich für die Studierendenschaft. Aufwandsentschädigungen sind keine Lohn- oder Gehaltszahlungen.

(2) Näheres regelt die AE-Ordnung.

§ 40 Allgemeines zu Aufwandsentschädigungen

(1) Aufwandsentschädigungen (AE) sollen für die Zeit entschädigen, in der andere Studentinnen arbeiten gehen können. Sie sind keine Gehaltszahlungen.

(2) Berechtigt zum Erhalt von AE sind die Geschäftsführerinnen, Referenteninnen, Referatsmitarbeiterinnen, Mitglieder des Sitzungsvorstands, Mitarbeiter an Projekten des Studentenrates und die studentischen Sportobleute des Universitätssportzentrums der TU Dresden.

§ 41 Zahlung bei Aufwandsentschädigungen

(gestrichen)

§ 41 Zahlung der Aufwandsentschädigungen

(1) AE müssen binnen 10 Tagen nach dem Anspruchszeitraums bei der Geschäftsführung beantragt werden. Die Höhe der AE wird von der Geschäftsführung beraten und beschlossen.

(2) Für die Höhe der AE gilt folgender Maßstab. 240 Monatswochenstunden werden mit 600 Euro entschädigt.

(3) Die studentischen Sportobleute des Universitätssportzentrums der TU Dresden können eine AE in Höhe von maximal 200 Euro pro Person und Semester erhalten.

(4) Als Anspruchszeitraum gilt jeweils genau ein Kalendermonat. Für die Sportobleute gilt als Anspruchszeitraum ein Semester.

(5) Die Höhe der Aufwandsentschädigung, die vom StuRa gezahlt wird, ist auf 300 Euro pro Person und Monat begrenzt.

(6) AE nach Abs. 1 werden binnen fünf Werktagen nach Ende des Anspruchszeitraums, AE nach Abs. 2 binnen fünf Tagen nach Bewilligung ausgezahlt.

AE-Ordnung

 

§1 Allgemeines

  1. Gemäß §40 der Finanzordnung werden im Folgenden die Grundzüge der Art und Weise der Zahlung von Aufwandsentschädigungen (AE) geregelt.

  2. Als Anspruchszeitraum gilt genau ein Kalendermonat. Für die Sportobleute gilt als An­spruchszeitraum ein Semester.

 

§2 AE-Berechtigte

  1. AEs können beantragt werden durch

    (1) Referatsmitarbeiterinnen,

    (2) Referentinnen,

    (3) Geschäftsführerinnen,

    (4) Sportobleute,

    (5) Mitarbeiterinnen von Projekten des StuRa,

    (6) Ausschussmitarbeiterinnen, falls dies bei der Einrichtung des Ausschusses so geregelt wurde,

    (7) Mitglieder des Sitzungsvorstandes.

 

§3 AE-Beantragung

  1. Anträge auf Aufwandsentschädigung müssen spätestens am 10. Tag nach Ende des An­spruchszeitraums gestellt werden.

  2. Anträge auf Aufwandsentschädigungen müssen begründet werden.

  1. Die beantragten Aufwandsentschädigungen sind so aufzuschlüsseln, dass sie den jeweiligen Sachkonten des Wirtschaftsplans zugeordnet werden können.

 

§4 Festlegung der AE-Höhe

 

  1. Für die nach §2 (2) definierten Ämter können von Referatsmitarbeiterinnen 70 €, von Refe­rentinnen 125 € und von Geschäftsführerinnen 210 € als AE beantragt werden.

  2. Bei unvorhergesehen und außerordentlichen Aufgaben oder Mitarbeit an Projekten kann über die in (1) genannte Summe bis zu 350 € beantragt werden.

  3. 1. Die studentischen Sportobleute des Universitätssportzentrums der TU Dresden können eine AE in Höhe von maximal 200 € pro Person und Semester erhalten.
    2. Mitglieder des Sitzungsvorstandes werden wie Referentinnen behandelt.

  4. Die Höhe der Aufwandsentschädigung, die vom StuRa gezahlt wird, ist auf 350 € pro Person und Monat begrenzt.

 

§5 Beschlussfassung über AE Anträge

  1. Über Aufwandsentschädigungen wird in nichtöffentlicher Sitzung befunden.

  2. Die Anträge auf Aufwandsentschädigung sowie deren Begründungen müssen allen StuRa- Mitgliedern zugänglich gemacht werden. Näheres wird in der Durchführungsbestimmung geregelt.

  3. Die Aufwandsentschädigungen der Geschäftsführerinnen werden vom StuRa-Plenum be­schlossen.

  4. Sonstige Aufwandsentschädigungen werden von der Geschäftsführung beschlossen.

 

§6 Sonstiges und Schlussbestimmungen

  1. Diese Ordnung gilt ab dem nächsten Anspruchszeitraum (§ 1, Absatz 2) nach Erlass.

 

Grundordnung (neu) Grundordnung (alt)

§ 5 Die Organe

(1) Beschlussfassende Organe der Studentenschaft sind:

1. der Studentenrat,

2. die Geschäftsführung,

3. der Sitzungsvorstand und

4. ggf. die Ausschüsse.

(2) Die beschlussfassenden Organe der Fachschaft sind:

1. der Fachschaftsrat,

2. die Vertreterinnen der Fachschaft im Studenten rat und

3. ggf. die Fachschaftsvollversammlung.

(3) Neben diesen Organen werden als Grundordnungs-
organe mit beratender Kompetenz eingerichtet:

1. die Referate und

2. die Arbeitsgemeinschaften.

 

(4) Im Rahmen der AE Ordnung werden Ämter der Exekutive wie folgt definiert:

1. Referatsmitarbeiterinnen handeln im Auftrag der jeweiligen Referentinnen oder Ge­schäftsführerinnen,

2. Referentinnen stehen einem Referat vor, haben einen klar abgegrenzten Aufgabenbe­reich, handeln nach Tätigkeitsbeschreibung,

3.   Geschäftsführerinnen leiten ihren Geschäftsbereich an, vertreten den StuRa nach außen und fällen Beschlüsse zwischen den StuRa Sitzungen.


 

§ 5 Die Organe

(1) Beschlussfassende Organe der Studentenschaft sind:

1. der Studentenrat,

2. die Geschäftsführung,

3. der Sitzungsvorstand und

4. ggf. die Ausschüsse.

(2) Die beschlussfassenden Organe der Fachschaft sind:

1. der Fachschaftsrat,

2. die Vertreterinnen der Fachschaft im Studenten rat und

3. ggf. die Fachschaftsvollversammlung.

(3) Neben diesen Organen werden als Grundordnungs-
organe mit beratender Kompetenz eingerichtet:

1. die Referate und

2. die Arbeitsgemeinschaften.

 

 

 

Beschlussdatum: 
2. August 2012
Status: 
geändert angenommen

Antrag S/2012-041

Antragsnummer: 
S/2012-041
Antragstyp: 
Finanzantrag
AntragsstellerIn: 
Stefan Taubner
Referat/Organisation: 
Referat Politische Bildung
Antragstitel: 
FA Podiumsdiskussion „Grenzen der Demokratie, Grenzen des Pluralismus“
Antrag: 

Hiermit beantragen wir 1073,50 € für die Podiumsdiskusion.
 

Beschlussdatum: 
10. Mai 2012
Status: 
geändert angenommen

Antrag S/2012-037

Antragsnummer: 
S/2012-037
Antragstyp: 
Initiativantrag
AntragsstellerIn: 
elbMUN e.V.
Referat/Organisation: 
elbMUN e.V.
Antragstitel: 
Initiativantrag ElbMUN
Antrag: 

Änderung der Förder summe von Antrag 12/021 auf 700€.

Beschlussdatum: 
12. April 2012
Status: 
angenommen

Antrag S/2012-021

Antragsnummer: 
S/2012-021
Antragstyp: 
Finanzantrag
AntragsstellerIn: 
Anna Neubauer
Referat/Organisation: 
elbMUN
Antragstitel: 
Projektförderung elbMUN 2012
Antrag: 

Das Projekt elbMUN 2012 der Gruppe Elbe Model United Nations e. V. beantragt bei dem StuRa einen Finanzantrag mit der geforderten Summe in Höhe von 300 Euro.

Beschlussdatum: 
22. März 2012
Status: 
angenommen

Antrag S/2012-039

Antragsnummer: 
S/2012-039
Antragstyp: 
normaler Antrag
AntragsstellerIn: 
Domenique Last
Referat/Organisation: 
Projekt „Qualitätssicherung an der TUD“
Antragstitel: 
Initiativantrag Referat Q Tätigkeitsbeschreibung
Antrag: 

Der Stura möge beschließen, den Tätigkeitsbereich des Referates für Qualitätsentwicklung auf folgende Aufgaben festzulegen.

Die folgenden Punkte beziehen sich auf die Studienorganisation im Allgemeinen sowie der Qualitätsentwicklung im besonderen.

1.) Die Vernetzung, Beratung und Qualifizierung von an der Referatsarbeit interessierten Studierenden, insbesondere jedoch der studentischen StudiengangskoordinatorInnen.

2.) Die Weiterbildung und Beschäftigung mit den aktuellen Konzepten, Entwicklungen und Anforderungen im Akkreditierungswesen.

3.) Die Beschäftigung mit dem und die Weiterentwicklung des Konzeptes für Qualitätsmanagement der TUD.

4.) Die Vernetzung mit den hochschulpolitischen Akteuren des Tätigkeitsbereiches innerhalb und außerhab der Hochschule. Hierzu zählen innerhalb der TUD die Fachschaftsräte und studentischen StudiengangskoodinatorInnen ebenso dazu wie die Hochschulleitung und die in der Verwaltung für studienorganisatorische Fragen zuständigen Personen. Der Bereich der außerhochschulichen Vernetzung ist dabei nahezu unbegrenzt, immer jedoch auf studienorganisatorische Fragen fokussiert. So kann bspw. der Kontakt zu Studierendenvertretungen sowohl in Sachsen als auch bundesweit gesucht werden, zu Verantwortlichen von Qualitätsmanagementsystemen an anderen Hochschulen oder sonstigen Experten des Akkreditierungswesen.

5.) Die Werbung für den Studentischen Akkreditierungspool sowie die Vermittlung zwischen diesem und den Studierenden der TUD.

Beschlussdatum: 
12. April 2012
Status: 
angenommen

Antrag S/2012-038

Antragsnummer: 
S/2012-038
Antragstyp: 
normaler Antrag
AntragsstellerIn: 
Domenique Last
Referat/Organisation: 
Projekt „Qualitätssicherung an der TUD“
Antragstitel: 
Initiativantrag Arbeitskreis Qualitätsentwicklung
Antrag: 

Der Stura möge folgendes Verfahren zur Nominierung der studentischen Mitglieder im Arbeitskreis Q beschließen:

 

Das Referat für Qualitätsentwicklung informiert im Vorfeld einer beginnenden Legislatur alle Fachschaftsräte sowie alle studentischen StudiengangskoordinatorInnen über die Möglichkeit der Mitarbeit im Arbeitskreis Q. Verbunden mit dieser Information ist die Bitte, bei Interesse an der Mitarbeit in dem Arbeitskreis Q ein kurzes Kandidaturschreiben mit Angaben zur Person und Eignung für dieses Gremium an das Referat zu schicken. Das Referat sammelt die eingegangenen Kandidaturen und leitet diese, samt Antrag zur Wahl eine Vorschlagsliste für die studentischen Mitglieder im Arbeitskreis Q, ungefiltert an das Stura-Plenum weiter.

Kandidieren können alle aktiven FSR-Mitglieder (gewählte und nichtgewählte), alle studentischen StudiengangskoordinatorInnen sowie Mitglieder des Referates für Qualitätsentwicklung. Das Stura-Plenum wählt aus den eingegangenen Bewerbungen eine Liste von vier Studierenden, die dann der Hochschulleitung zur Mitarbeit im Arbeitskreis Q vom Referat für Qualitätsentwicklung mitgeteilt werden. Bei der Wahl zur Vorschlagsliste für den Arbeitskreis Q muss mindestens eines der vier studentischen Mitglieder dem Referat für Qualitätsentwicklung angehören.

Beschlussdatum: 
12. April 2012
Status: 
angenommen

Antrag S/2012-017

Antragsnummer: 
S/2012-017
Antragstyp: 
normaler Antrag
AntragsstellerIn: 
Matthias Zagermann
Referat/Organisation: 
Geschäftsführer Finanzen
Antragstitel: 
Wirtschaftsplan 2012/2013
Antrag: 

Der Studentenrat möge den Wirtschaftsplan 2012/2013 beschließen.

ÄA Matthias Änderungen im Konto für den Beitrag an die KSS aufstockung um 5000€. Aufwand für Studentische Projekte und Demonstration werden damit um jeweils 2500€ verringert.

Beschlussdatum: 
12. April 2012
Status: 
geändert angenommen

Antrag S/2012-035

Antragsnummer: 
S/2012-035
Antragstyp: 
Finanzantrag
AntragsstellerIn: 
Jan Kossick
Antragstitel: 
Förderung der Nachttanzdemo
Antrag: 

Das Plenum möge beschließen, dass der StuRa die Miete für einen Pritschenwagen für die Nachttanzdemo am 19.04.2012 mit maximal 100 EUR fördert.

ÄA Jan, den er auch gleich übernimmt: Änderung der Summe auf 120€

Beschlussdatum: 
12. April 2012
Status: 
geändert angenommen

Antrag S/2012-034

Antragsnummer: 
S/2012-034
Antragstyp: 
normaler Antrag
AntragsstellerIn: 
Jan Kossick
Antragstitel: 
Unterstützung der Nachttanzdemo
Antrag: 

Das Plenum möge beschließen, dass der StuRa die politische Nachttanzdemo am Donnerstag, den 19.04.2012, von 19 Uhr bis 0 Uhr, ideell und mit Ressourcen unterstützt.

ÄA von Matthias: Ergänzung des Antragstextes um „und das Referat Kultur den Stura präsentiert

Beschlussdatum: 
12. April 2012
Status: 
geändert angenommen
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