Posted 24. Juni 2014 - 16:06 by Johannes Krabisch
Antragsnummer:
S/2013-058
Antragstyp:
normaler Antrag
AntragsstellerIn:
Andre Lemme
Antragstitel:
Verfahren zur Festlegung der Antragsreihenfolge
Antrag:
Der Studentenrat führt zum nächstmöglichen Termin ein neues Verfahren zur Festlegung der Antragsreihenfolge auf Sitzungen des Studentenrates ein. Dabei haben die gewählten StuRa-Mitglieder die Möglichkeit nach Veröffentlichung der
Sitzungsunterlagen (in der Regel am Montag) über eine eigens dafür eingerichtete Internetseite für die Anträge abzustimmen, die sie für besonders wichtig halten. Der Antrag, der die höchste Anzahl von Stimmen erreicht hat, wird
als erster auf der Tagesordnung am Donnerstag behandelt. Als nächstes folgt der Antrag mit den zweitmeisten Stimmen usw.
Jedes Mitglied hat drei Stimmen. Eine Häufung von Stimmen ist nicht gestattet. Bei gleicher Stimmenanzahl wird der Antrag zuerst behandelt, der früher bei der Sitzungsleitung eingegangen ist. Initiativanträge werden grundsätzlich nach ordentlichen Anträgen behandelt.
Beschlussdatum:
10. Oktober 2013
Posted 24. Juni 2014 - 16:00 by Johannes Krabisch
Antragsnummer:
S/2013-076
Antragstyp:
normaler Antrag
AntragsstellerIn:
Matthias Zagermann
Referat/Organisation:
RF Technik
Antragstitel:
Arbeitsauftrag KSSVertreter – AE FinV
Antrag:
Der Studentenrat möge beschließen:
Der Studentenrat der TU Dresden beauftragt seine Vertreter in der KSS, auf die Überarbeitung des Textes der Finanzvereinbarung einzuwirken:
Anträge auf Erteilung einer Aufwandsentschädigung sind derart zu begründen, dass die beantragte Höhe nachvollziehbar ist.
Beschlussdatum:
26. September 2013
Posted 24. Juni 2014 - 15:58 by Johannes Krabisch
Antragsnummer:
S/2013-075
Antragstyp:
normaler Antrag
AntragsstellerIn:
Matthias Zagermann
Referat/Organisation:
RF Technik
Antragstitel:
Ordnungsruf an die KSS
Antrag:
Der Studentenrat möge beschließen:
Der Studentenrat der TU Dresden fordert die KSS im Allgemeinen und ihre Funktionsträger im Speziellen dazu auf, die geltende Geschäftsordnung der KSS unter Berücksichtigung der übergeordneten Rechtsnormen einzuhalten und durchzusetzen.
Dies betrifft insbesondere die Einhaltung des Verbotes der Stimmenübertragung (§54 Abs. 2 SÃchsHSFG).
Weiterhin möge der Studentenrat beschließen, sich bei der Fortsetzung des Hinwegsetzens der KSS über die geltende Geschäftsordnung der KSS zu Jahresbeginn 2014 erneut mit dieser Angelegenheit zu befassen und eine derartige
Handlungsweise im Maß der personellen, finanziellen oder materiellen Unterstützung zu würdigen.
Beschlussdatum:
26. September 2013
Posted 24. Juni 2014 - 15:55 by Johannes Krabisch
Antragsnummer:
S/2013-073
Antragstyp:
normaler Antrag
AntragsstellerIn:
Jessica Rupf
Referat/Organisation:
GB Soziales
Antragstitel:
Der StuRa möge für die Übersetzung einiger Ordnungen *Euro beschließen.
Antrag:
Ein Student der TU für Berufspädagogik Englisch. Referenz: SHK beim Forschungsverbund Public Health Sachsen und Sachsen-Anhalt als Übersetzer für EU-Projekte und Prüfer der technischen Formalitäten und Sprachqualität für neu eingereichte Artikel des Journal of Public Health. Er veranschlagt für die drei Übersetzungen 300 Euro.
Beschlussdatum:
26. September 2013
Posted 24. Juni 2014 - 15:52 by Johannes Krabisch
Antragsnummer:
S/2013-071
Antragstyp:
normaler Antrag
AntragsstellerIn:
Felix Walter
Referat/Organisation:
GF Finanzen
Antragstitel:
Änderung der Geschäftsordnung - Ladungsfristen Sondersitzung
Antrag:
Der StuRa möge beschließen die Ladungsfrist für außerordentliche Sitzungen in der vorlesungsfreien Zeit von derzeit 14 auf 10 Tage hinunter zu setzen und eine entsprechende Änderung im §22 Abs. 3 der Grundordnung vorzunehmen.
Beschlussdatum:
25. Oktober 2013
Posted 24. Juni 2014 - 15:50 by Johannes Krabisch
Antragsnummer:
S/2013-070
Antragstyp:
normaler Antrag
AntragsstellerIn:
Felix Walter
Referat/Organisation:
GF Finanzen
Antragstitel:
Nutzungsgebühren für den Materialverleih
Antrag:
Der StuRa möge beschließen ab dem 01.10.2013 bei dem Verleih von Material ohne Nutzungsgebühr an Privatpersonen, welche nicht Mitglied der verfassten Studierendenschaft sind, eine pauschale Nutzungsgebühr von 5,- Euro* je ausgeliehenem Gegenstand zu erheben. Für Material für das auch Mitglieder der verfassten Studierendenschaft eine Nutzungsgebühr entrichten müssen, wird von Nichtmitgliedern die doppelte Nutzungsgebühr erhoben. Eine Abweichung von diesem Beschluss ist im Einzelfall auf Beschluss des StuRa oder dessen Geschäftsführung möglich. Über diesen Beschluss hinaus werden Kautionen und Nutzungsgebühren primär von der Geschäftsführung des StuRa festgelegt.
Von diesem Beschluss sind Ausleihen, welche zum heutigen Tage bereits vereinbart sind, ausdrücklich nicht betroffen.
ÄA: Eine pauschale Nutzungsgebühr je Ausleihe zu erheben, diese beträgt mindestens den StuRa Semesterbeitrag, kann aber von der GF erhöht werden.
Beschlussdatum:
26. September 2013
Status:
geändert angenommen
Posted 24. Juni 2014 - 15:45 by Johannes Krabisch
Antragsnummer:
S/2013-069
Antragstyp:
normaler Antrag
AntragsstellerIn:
Felix Walter
Referat/Organisation:
GF Finanzen
Antragstitel:
Materialverleih für Mitglieder der verfassten Studentenschaft
Antrag:
Der StuRa möge beschließen, dass der Materialverleih ab dem 01.10.2013 nur noch für Mitglieder der verfassten Studierendenschaft und nicht mehr für Nichtmitglieder zur Verfügung steht, außer der StuRa oder dessen
Geschäftsführung beschließen im Einzelfall etwas anderes. Über diesen Beschluss hinaus werden
Kautionen und Nutzungsgebühren primär von der Geschäftsführung des StuRa festgelegt. Von diesem Beschluss sind Ausleihen, welche zum heutigen Tage bereits vereinbart sind, ausdrücklich nicht betroffen.
Beschlussdatum:
26. September 2013
Posted 3. Juni 2014 - 16:51 by Johannes Krabisch
Antragsnummer:
S/2013-063
Antragstyp:
Satzungsänderung
AntragsstellerIn:
Felix Walter
Referat/Organisation:
GF Finanzen
Antragstitel:
Neueinrichtung des Förderausschusses und Änderung der Grundordnung und Förderrichtlinie
Antrag:
Der StuRa möge beschließen den Förderausschuss neu einzurichten. In diesem Zusammenhang möge der StuRa beschließen § 24 Abs. 1 und § 24a der Grundordnung wie folgt zu ändern:
§24 Ausschüsse
NEU (1) Ein Ausschuss besteht aus 4 bis 7 Mitgliedern des StuRa mit aktivem Stimmrecht. Diese werden vom Studentenrat für die laufende Legislatur der Legislative gewählt.
NEU (1b) Verliert ein Ausschussmitglied sein aktives Stimmrecht im StuRa, verliert es dieses auch in dem Ausschuss. Unter Wahrung des Abs. 1 und der daraus resultierenden Beschlussfähigkeit bleibt der Ausschuss tagungsfähig. Erhält ein Ausschussmitglied sein aktives Stimmrecht im StuRa innerhalb derselben Legislatur wieder, so erhält es dieses auch in dem Ausschuss wieder.
§24a Förderausschuss
NEU (1) Der Förderausschuss ist ein ständiger Ausschuss. Er tagt in der Vorlesungszeit wöchentlich, in der vorlesungsfreien Zeit in einem regelmäßigen, zuvor zu eröffentlichendem Rhythmus.
NEU (2) Der Förderausschuss setzt sich aus der Geschäftsführerin Finanzen, sowie 4 bis 6 weiteren Mitgliedern des StuRa mit aktivem Stimmrecht zusammen.
(3) Die Aufgaben des Förderausschusses ergeben sich aus der Richtlinie über die Förderung studentischer Projekte.
(4) Das Protokoll enthält zusätzlich zu den Bestimmungen nach § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Finanzaufstellung der Antragstellerinnen.
NEU (5) Mitglieder des Förderausschusses dürfen monatlich gemäß den Bestimmungen der AEOrdnung Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 20 Euro beantragen.
NEU (5b) Sind Mitglieder des Förderausschusses auch in einem anderem Sinne gemäß der AEOrdnung AE- berechtigt, bleiben die in der AEOrdnung geltenden Bestimmungen von Abs. 5 unberührt.
ÄA: Streiche in §1 (1) Förderrichtlinie den Satz 2
Beschlussdatum:
25. Oktober 2013
Status:
geändert angenommen
Posted 3. Juni 2014 - 15:46 by Johannes Krabisch
Antragsnummer:
S/2013-081
AntragsstellerIn:
Gesine Wegner
Referat/Organisation:
Rf Gleichstellungspolitik
Antragstitel:
Aktionstage gegen Sexismus und Homophobie
Antrag:
Das Referat Gleichstellungspolitik
beantragt 2.920,04 für die Aktionstage gegen
Sexismus und Homophobie.
ÄA: Betrag auf 2950€
Beschlussdatum:
29. Juli 2013
Status:
geändert angenommen
Posted 2. Juni 2014 - 18:14 by Johannes Krabisch
Antragsnummer:
S/2013-065
Antragstyp:
normaler Antrag
AntragsstellerIn:
Andreas Spranger, Johanna Kruner
Antragstitel:
Sitzungsordnung des LSR der KSS
Antrag:
Der Stura der TU Dresden möge sich eine Meinung zur Veränderung der Sitzungsordnung des LSR der KSS bilden, Änderungen und Arbeitsaufträge für seine Entsendeten formulieren.
ÄA: Es soll sich eine Arbeitsgruppe bilden, die sich mit der GO und der SO der KSS beschäftigt.
Andre Lemme, Christian Soyk und Matthias Zagermann würden sich für diese Aufgabe zur Verfügung stellen.
Beschlussdatum:
1. August 2013
Status:
geändert angenommen