Jedes Jahr Ende November gibt es an der TU Dresden etwas zu wählen, nämlich die Fachschaftsräte und viele studentische Vertreter*innen in vielen Gremien der TU Dresden. Auf dieser Seite gibt es Informationen für welche Gremien gewählt wird, was diese eigentlich tun und warum auch du deine Stimme abgeben solltest. Die Informationen zur aktuellen Wahl findet du immer unter: stura.tu-dresden.de/wahlen
Warum überhaupt wählen?
Neben dir sind aktuell über 30.000 Studierende an unserer Universität eingeschrieben. Gemeinsam bilden wir alle die Studierendenschaft. Damit sind wir mit Abstand die größte Interessensgruppe an unserer Uni und haben bei vielen Entscheidungen ein Mitspracherecht. Studentisches Engagement kann echt was bewegen. So hat der Studierendenrat (StuRa) zum Beispiel ein sachsenweites Semesterticket für dich organisiert, bietet Beratungen an, fördert Hochschulgruppen, unterstützt soziale Härtefälle, organisiert Veranstaltungen und tut noch so vieles mehr.
Geh wählen und stelle so sicher, dass es auch in Zukunft eine starke studentische Stimme an unserer Uni gibt und deine Interessen vertreten werden. Die Studierendenvertretungen können aktiv Einfluss auf die Entwicklung unserer Hochschule nehmen, dafür müssen sie nur von dir gewählt werden!
Was wird gewählt?
Fachschaftsrat (FSR)
Der Fachschaftsrat (FSR) ist deine studentische Interessenvertretung an der Fakultät. Er vertritt alle Studierenden bestimmter Studiengänge die zu einer Fachschaft zusammengefasst sind. Der FSR ist die erste Anlaufstelle bei Problemen rund ums Studium und unterstützt die Erstis im Rahmen der Erstsemestereinführung (ESE) zu Beginn des Studiums bei der Orientierung an der Uni. Neben vielen Veranstaltungen wie Spieleabenden oder Parties bietet der FSR oft nützliche Tipps und Dienstleistungen an, wie beispielsweise Klausurensammlungen, Beratungsangebote oder einen Materialverleih.
Dem Fachschaftsrat gehören bis zu 25 von dir gewählte Mitglieder an, die meist wöchentlich auf einer Sitzung zusammenkommen. Die Mitglieder des FSR entsenden Studierende in den Studierendenrat (StuRa) und schlagen die studentischen Vertreter*innen für diverse Gremien der Fakultät vor.
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist das höchste und richtungsweisende Gremium einer Fakultät. Hier werden in monatlichen Zusammenkünften die wesentlichen organisatorischen, finanziellen und personellen Themen diskutiert und beschlossen. Unter anderem werden die Studiendokumente bestätigt, die in der Studienkommission (StuKo) erarbeitet wurden und die Berufungen für Professuren organisiert.
Den Vorsitz im Fakultätsrat hat die*der Dekan*in. Neben Professor*innen sowie Vertreter*innen des akademischen Mittelbaus, der Gruppe des wissenschaftsunterstützenden Personals, und einer Person für Gleichstellungsfragen, sitzen im Fakultätsrat auch Studierende, die von dir gewählt werden.
Bereichsrat
Im Bereichsrat treffen sich, ähnlich wie im Fakultätsrat, alle Mitgliedergruppen aus dem Bereich. Dass bedeutet, dass neben den Vertreter*innen der Studierenden auch Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung in diesem Gremium sitzen. Dazu kommt noch der oder die Gleichstellungsbeauftrage des Bereichs.
Je nach Ordnung des Bereichs hat der Bereichsrat unterschiedliche Aufgaben. Er kann zum Beispiel bereichsweite Studiengänge beschließen oder auch über die Weiterentwicklung des Bereichs entscheiden.
Senat
Der Senat ist das höchste akademische Gremium der TU Dresden. Er trifft richtungsweisende und grundlegende Entscheidungen für die gesamte Universität, bestimmt also über deren Strategie und Ausrichtung. Auch die Einführung und Auflösung von Studiengängen wird in letzter Instanz hier entschieden. Eine wichtige Funktion kommt dem Senat außerdem als Plattform für den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Bereichen, Fakultäten, Institutionen und Statusgruppen zu.
Diese Statusgruppen stellen zu jeweils unterschiedlichen Anteilen die insgesamt 21 stimmberechtigten Mitglieder des Senats. Wie in allen Gremien haben die 11 stimmberechtigten Hochschullehrer*innen eine per Gesetz vorgeschriebene Mehrheit von einer Stimme, die Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen kommen auf jeweils 4 Vertreter*innen, die übrigen Beschäftigten auf 2.
Darüber hinaus gehören noch weitere Personen ohne Stimmrecht dem Senat an. Dazu zählen zum Beispiel Rektor*in, Prorektor*innen, Kanzler*in und die Dekan*innen der Fakultäten sowie die zentrale Gleichstellungsbeauftragte.
Erweiterter Senat
Neben dem Senat gibt es auch noch den erweiterten Senat. Dieses Gremium tagt jedoch seltener. Es ist zuständig für die Wahl und die Abwahl des*der Rektor*in sowie für die Beschlussfassung über Änderungen der Grundordnung der TU Dresden.
Der*die Rektor*in hat den Vorsitz inne. Genauso wie die Prorektor*innen, der*die Kanzler*in, die Dekan*innen sowie die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule gehört er dem Gremium nur mit beratender Stimme an. Dem erweiterten Senat gehören die 21 stimmberechtigten Mitglieder des Senats und nochmals die gleiche Anzahl von Vertreter*innen aus den Statusgruppen an. Du wählst auch hier die vier studentischen Vertreter*innen und ihre Ersatzpersonen.
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragten gibt es auf verschiedenen Ebenen der Universität. Direkt gewählt werden die Beauftragten der Fakultäten und der Bereiche. Jedes Mitglied der Fakultät oder des Bereichs kann die oder der Gleichstellungsbeauftragte werden. Das bedeutet, dass auch Studierende kandidieren können.
Die Gleichstellungsbeauftragten sind qua Amt Mitglied im Fakultäts- bzw. Bereichsrat und auch in den Berufungskommissionen vertreten. Außerdem sind die Gleichstellungsbeauftragten Ansprechpersonen auf ihrer Ebene für Probleme und Fragen im Bereich der Gleichstellungsarbeit und organisieren und unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Projekte und Veranstaltungen.
Wen kannst du wählen?
Zur Wahl stellen sich Studierende aus ganz verschiedenen Semestern und Studiengängen (mit Ausnahme der Gleichstellungsbeauftragten, dass können auch Mitarbeitende oder Professor*innen sein). Wer genau für deinen Fachschaftsrat kandidiert, findest du meist auf der Website deines FSRs. Dort werden die Kandidierenden oft mit einem kurzen Steckbrief vorgestellt. Außerdem findest du eine Liste mit allen Menschen, die zu Wahl stehen, auf der aktuellen Wahlseite. Da gibt es dann auch meistens die Links zu den FSR-Seiten und auch eine Vorstellung der Kandidierenden für den Senat bzw. erweiterten Senat.
Wer ist denn eigentlich gewählt?
In den FSR sind die Menschen mit den meisten Stimmen gewählt. Wenn für einen FSR zum Beispiel 28 Personen kandidieren und es 25 Plätze gibt, sind die mit 25 mit den meisten Stimmen in den FSR gewählt. Die 3 Menschen, die nicht gewählt wurden, können nachrücken, wenn jemand die Wahl nicht annimmt oder im Laufe der Wahllegislatur zurücktritt.
Wenn es weniger Kandidierende als Plätze im FSR gibt sind alle Menschen gewählt die wenigstens eine Stimme bekommen haben. Dass ist aber quasi immer der Fall.
Für die Gremien der Uni, die nicht der FSR sind, ist das nicht ganz so einfach. Dort können Kandidierende nämlich nicht nur als Einzelwahlvorschlag zur Wahl antreten, sondern auch auf Wahllisten. Besonders für die Wahl der studentischen Mitglieder im Senat wird dies sehr oft und von verschiedenen Gruppen genutzt. Dort sind nicht die nicht automatisch die Menschen gewählt, die die meisten Stimmen haben. Denn für die Sitzverteilung bei Wahlen mit mehreren Listen sind neben der Stimmanzahl für den*die einzelne*n Kandidierenden auch die Zahl der Stimmen für die gesammte Liste von bedeutung. Genaueres dazu kannst du bei Wikipedia oder in der Wahlordnung der TU nachlesen. Diese Zuteilung der Sitze erfolgt nämlich nach dem Höchstzahlverfahren nach d'Hondt.
Für dich bedeutet dies, dass du mit deiner Stimme für eine*n der Kandidierenden auch die anderen Menschen auf der Liste unterstützt. Du könntest also mit deinem Kreuz eine*n andere*n Kandidierenden einer Liste mit unterstützten obwohl dieser gar nicht für Dinge steht, die du wichtig findest. Bedenke dies einfach kurz bei deiner Wahl und lies dir vorher doch einfach mal durch wofür die Listen und ihre Kandidierenden stehen.