Antrag S/2013-098

Antragsnummer: 
S/2013-098
Antragstyp: 
Satzungsänderung
AntragsstellerIn: 
David Färber
Referat/Organisation: 
FSR Verkehr
Antragstitel: 
Änderung der Wahlordnung
Antrag: 

Der Studentenrat möge beschließen, die Wahlordnung in § 21 Abs. 2 um
folgenden Punkt zu ergänzen:
"4. Von 3. kann abgewichen werden, sofern sich innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen
nach Ausschreibung des Platzes kein Vertreter des entsprechenden Geschlechts zur Wahl
stellt. Die Auschreibung ist auch bei besetztem Platz möglich."
Kontext (Auzug aus der Wahlordnung):
Dritter Abschnitt
Der Studentenrat
§ 21 Wahl des Studentenrats
(1) Der Studentenrat setzt sich aus den von den einzelnen Fachschaftsräten entsandten
Vertretern zusammen.
(2) Der Studentenrat hat maximal 39 Sitze, die wie folgt besetzt werden:
1. Jeder Fachschaftsrat entsendet durch Wahl einen Vertreter (Basisvertreter)
2. Entsprechend der Größe der jeweiligen Fachschaft können zusätzlich bis zu drei Vertreter
nach folgendem Verfahren entsandt werden. Es werden pro Fachschaft drei Kennzahlen durch
Multiplikation der Anzahl der Fachaftsmitglieder mit 30, 17, 7 und anschließender Division
durch die Anzahl der Mitglieder der Studierendenschaft gebildet. Anhand der Kennzahlen
größer eins werden nach dem Höchstzahlverfahren die weiteren Vertreter bis zur maximalen
Größe des Studentenrates von 33 Basis- und weiteren Vertretern entsandt.
3. Für Fachschaften die mehr als einen Vertreter nach Punkt 1 und 2 entsenden muss jedes
Geschlecht mindestens zur abgerundeten Hälfte vertreten sein.
4. Von 3. kann abgewichen werden, sofern sich innerhalb eines Zeitraums
von drei Wochen nach Ausschreibung des Platzes kein Vertreter des
entsprechenden Geschlechts zur Wahl stellt. Die Auschreibung ist auch bei besetztem
Platz möglich
(3) Geschäftsführer werden zu Vertretern mit besonderem Sitz (besondere Vertreter), wenn der
Fachschaftsrat die maximal mögliche Zahl an Basis- und weiteren Vertretern entsandt hat. Ist
der Geschäftsführer Basis- oder weiterer Vertreter, kann der Fachschaftsrat einen Vertreter neu
entsenden.
(4) Eine Fachschaft darf insgesamt nicht mehr als fünf Vertreter haben.
(5) Entsendet ein Fachschaftsrat weniger weitere Vertreter als ihm das nach Abs. 2 Nr. 2
möglich ist, geht die Möglichkeit der Entsendung dieser Vertreter nach zwei aufeinander
folgenden Sitzungen an die nach dem Höchstzahlverfahren gemäß Absatz 2 Nr. 2
nachfolgenden Fachschaften über.
(6) Nimmt ein Vertreter an zwei aufeinander folgenden Sitzungen unentschuldigt nicht teil,
ruht
sein Mandat für die Zeit seiner weiteren Abwesenheit. Ruhende Mandate weiterer Vertreter

werden wie Nichtentsendungen nach Abs. 3 behandelt.
(7) Nach Rücktritt oder Abwahl eines Geschäftsführers hat der entsprechende Fachschaftsrat
alle Vertreter neu zu entsenden.
(8) Die Mitgliedschaft eines Vertreters im Studentenrat endet mit dem Ende der Legislatur des
Studentenrates. Ferner endet sie durch Rücktritt, Exmatrikulation, Tod oder Rücknahme der
Entsendung durch den Fachschaftsrat.
§ 22 Konstituierung des Studentenrats
Der Studentenrat konstituiert sich spätestens 28 Tag nach der Bekanntgabe der
Wahlergebnisse gemäß § 14 Abs. 2.

Beschlussdatum: 
19. Dezember 2013
Status: 
angenommen

Antrag S/2013-087

Antragsnummer: 
S/2013-087
Antragstyp: 
Satzungsänderung
AntragsstellerIn: 
Felix Walter
Antragstitel: 
Änderung der Mitgliedschaftsordnung § 2 Abs. 3 und § 3 Abs. 2
Antrag: 

Der StuRa möge beschließen die §§ 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 wie folgt zu ändern:
ALT:
§ 2 (3) Der Austritt ist schriftlich durch das Austrittsformular gegenüber dem Studentenrat zu erklären.
§ 3 (2) Der Eintritt ist schriftlich durch das Eintrittsformular gegenüber dem Studentenrat zu erklären.
NEU:
§ 2 (3) Der Austritt ist schriftlich durch das Austrittsformular unter Vorlage einer für das laufende Semester gültigen Immatrikulationsbescheinigung und einer Kopie eines gültigen Personaldokuments (Personalausweis oder Reisepass) gegenüber dem Studentenrat zu erklären.
§ 3 (2) Der Eintritt ist schriftlich durch das Eintrittsformular unter Vorlage einer für das laufende Semester gültigen Immatrikulationsbescheinigung und einer Kopie eines gültigen Personaldokuments (Personalausweis oder Reisepass) gegenüber dem Studentenrat zu
erklären.

 

Es wurde vergessen den Antrag rechtzeitig abzuhängen, weswegen die Abstimmung für ungültig erklärt wurde.

Beschlussdatum: 
21. Dezember 2013
Status: 
abgelehnt

Antrag S/2013-111

Antragsnummer: 
S/2013-111
Antragstyp: 
Finanzantrag
AntragsstellerIn: 
Martin Leubner
Referat/Organisation: 
TUUWI
Antragstitel: 
TUUWI Teilautonome Gelder für das WS 2013/14
Antrag: 

Der StuRa möge beschließen der TUUWI 1700,- Euro als Teilautonome Gelder für das Wintersemester 2013/14 bereitzustellen.

Finanzaufstellung:
1000,- umundu-Campus (100,- Flyer, 100,- Miete, 400,- Honorare, 150,- Übernachtungen,
250,- Fahrtkosten)
100,- Lizenz für den Umweltfreundlichen Filmabend
200,- Zuschuss für Bildungsfahrt zum Braunkohletagebau Nochten
400,- UniSolar (200,- Werbung, 200,- Standgestaltung)

Beschlussdatum: 
10. Oktober 2013
Status: 
angenommen

Antrag S/2013-086

Antragsnummer: 
S/2013-086
Antragstyp: 
Finanzantrag
AntragsstellerIn: 
Jessica Rupf
Antragstitel: 
Welthafen
Antrag: 

Der StuRa möge 99€ für den Druck von Flyern und Plakaten zur Bewerbung der beiden Welthafen-Veranstaltungen beschließen.

Beschlussdatum: 
16. Oktober 2013
Status: 
an GF verwiesen

Antrag S/2013-084

Antragsnummer: 
S/2013-084
Antragstyp: 
Antrag auf Anerkennung als Hochschulgruppe
AntragsstellerIn: 
Carsten Büttner
Antragstitel: 
Anerkennung des RCDS als Hochschulgruppen
Antrag: 

Der StuRa möge beschließen den RCDS als Hochschulgruppe anzuerkennen.

Beschlussdatum: 
10. Oktober 2013
Status: 
angenommen

Antrag S/2013-078

Antragsnummer: 
S/2013-078
Antragstyp: 
Satzungsänderung
AntragsstellerIn: 
Felix Walter
Antragstitel: 
Grundordnungsänderung 13/074 § 29 Abs. 1 – Ergänzungsordnungen und Richtlinien
Antrag: 

Der StuRa möge beschließen den § 29 Abs. 1 der Grundordnung wie folgt zu ergänzen:
(1) […]
5. Die AE- Ordnung der Studentenschaften
6. Die Mitgliedschaftsordnung der Studentenschaft

 

ÄA: Füge hinzu: 7. Die Wahlordnung

 

Es wurde vergessen, die schriftliche Abstimmung rechtzeitig abzuhängen, deswegen wurde die Abstimmung für ungültig erklärt.

Beschlussdatum: 
21. Dezember 2013
Status: 
abgelehnt

Antrag S/2013-077

Antragsnummer: 
S/2013-077
Antragstyp: 
normaler Antrag
AntragsstellerIn: 
Johanna Kruner
Referat/Organisation: 
GF LuSt
Antragstitel: 
Unterstützung „Bildung braucht“*
Antrag: 

Der Studentenrat der TU Dresden möge beschließen die Petition „Bildung braucht ...“ des gleichnahmigen Bündnisses zu unterzeichnen.

 

Es ist unklar, was aus diesem Antrag geworden ist.

Beschlussdatum: 
26. September 2013
Status: 
wartend

Antrag S/2013-068

Antragsnummer: 
S/2013-068
Antragstyp: 
Finanzantrag
AntragsstellerIn: 
Janin Volkmann
Antragstitel: 
Finanzierung der Broschüren Studienfinanzierung und Studentische Hochschulgruppen
Antrag: 

Der StuRa beschließt einen Finanzrahmen von 3500 Euro für die 2. Auflage der Broschüren Studienfinanzierung und Studentische Hochschulgruppen mit je 40 Seiten.

Ausgaben:
2x 966,63 Euro Druck
2x 183,66 Euro Mehrwertsteuer
Gesamt: 2300,58 Euro

 

Es ist unklar, was aus diesem Antrag geworden ist.

Beschlussdatum: 
26. September 2013
Status: 
wartend

Antrag S/2013-064

Antragsnummer: 
S/2013-064
Antragstyp: 
normaler Antrag
AntragsstellerIn: 
Andreas Spranger, Johanna Kruner
Antragstitel: 
Geschäftsordnung des LSR der KSS
Antrag: 

Der Stura der TU Dresden möge sich zur Novellierung der Geschäftsordnung des LSR der KSS positionieren, Änderungen und schlussendlich eine Arbeitsanweisung für seine Entsendeten formulieren.

 

Wurde mit Antrag 13/065 zusammengelegt.

Beschlussdatum: 
1. August 2013
Status: 
zurückgezogen

Antrag S/2013-060

Antragsnummer: 
S/2013-060
Antragstyp: 
normaler Antrag
AntragsstellerIn: 
Matthias Zagermann
Antragstitel: 
LED-Lichttechnik
Antrag: 

Der Studentenrat möge die Spende des Rektors in die Anschaffung einer professionellen Lichtanlage für den Materialverleih investieren (LED-Technik, optional steuerbar, mit Stative).

Beschlussdatum: 
1. August 2013
Status: 
zurückgezogen
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