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Härtefallantrag

Hinweis:

Seit dem 17. Juli 2026 gibt es eine neue Härtefallordnung. Über die Änderungen werden wir aus Kapazitätsgründen vorausichtlich erst im September hier ausführlich informieren können. Bei Fragen wendet euch gerne an uns per E-Mail unter haertefall@stura.tu-dresden.de.

Was ist ein Härtefall?

Laut unserer Härtefallordnung können Studierende in besonders schwerwiegenden wirtschaftlichen Notlagen auf Antrag als Härtefall anerkannt werden und einmal pro Semester eine Beihilfe in Höhe des Semesterbeitrags erhalten.

Zur Überprüfung deiner wirtschaftlichen Notlage musst du deine Situtation und Bemühungen darlegen. Außerdem musst du anhand von Kontoauszügen der letzten drei Monate deine Einkünfte und einige Ausgaben (Warmmiete, Strom, Krankenversicherung, Internetkosten und Rundfunkbeitrag) nachweisen. Liegen deine Nettoeineinkünfte unter einem Freibetrag (derzeit 450 Euro), kann dein Antrag bewilligt werden.

Deinen Antrag schickst du bitte per E-Mail an haertefall@stura.tu-dresden.de. Anträge für das Wintersemester 2026/2027 müssen bis zum 31. März 2027 gestellt werden.

Das Antragsformular findest du hier:

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Antworten auf häufig gestellte Fragen