Seit dem 17. Juli 2026 gibt es eine neue Härtefallordnung. Über die Änderungen werden wir aus Kapazitätsgründen vorausichtlich erst im September hier ausführlich informieren können. Bei Fragen wendet euch gerne an uns per E-Mail unter haertefall@stura.tu-dresden.de.
Laut unserer Härtefallordnung können Studierende in besonders schwerwiegenden wirtschaftlichen Notlagen auf Antrag als Härtefall anerkannt werden und einmal pro Semester eine Beihilfe in Höhe des Semesterbeitrags erhalten.
Zur Überprüfung deiner wirtschaftlichen Notlage musst du deine Situtation und Bemühungen darlegen. Außerdem musst du anhand von Kontoauszügen der letzten drei Monate deine Einkünfte und einige Ausgaben (Warmmiete, Strom, Krankenversicherung, Internetkosten und Rundfunkbeitrag) nachweisen. Liegen deine Nettoeineinkünfte unter einem Freibetrag (derzeit 450 Euro), kann dein Antrag bewilligt werden.
Deinen Antrag schickst du bitte per E-Mail an haertefall@stura.tu-dresden.de. Anträge für das Wintersemester 2026/2027 müssen bis zum 31. März 2027 gestellt werden.
Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Studierendenschaft der TU Dresden, das heißt alle immatrikulierten Studierende (auch im Urlaubssemester). Befindest du dich im Zweitstudium (ausgenommen postgraduale Studiengänge), kannst du nur in begründeten Ausnahmefällen als Härtefall anerkannt werden.
Dein Antrag muss folgende Unterlagen enthalten:
unterschriebenes Antragsformular
eine Immatrikulationsbescheinigung des betreffenden Semesters
eine Kopie deines aktuellen BAföG-(Ablehnungs)Bescheides, außer es ist offensichtlich, dass du nicht BAföG-berechtigt bist (z. B. internationale Studierende)
die Kontoauszüge aller persönlichen Bankkonten unterbrechungsfrei für drei Monate
Falls nicht bereits aus den Kontoauszügen ersichtlich, solltest du zudem folgende Ausgaben separat nachweisen:
Nachweise über die Kosten der Unterkunft (Kaltmiete, Nebenkosten, Stromkosten)
Nachweis über die Kosten deines Internetanschlusses
Nachweis über den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung
Kopie deines aktuellen Rundfunkbeitragsbescheides, sofern dieser vorliegt
Zusätzlich musst du in einer kurzen Begründung deine Notlage darlegen und aufzeigen, dass du im Rahmen deiner Möglichkeiten bemüht bist, deine Situation zu verbessern.
Der Bedarf berechnet sich aus folgenden Beträgen:
450 Euro Freibetrag pro Person im Haushalt
angemessene Mietkosten (Angemessenheit analog der Mietstufe III)
Wohnnebenkosten (Heizung, Strom, Wasser)
Kosten für einen Internetanschluss in der Wohnung
Höhe des Rundfunkbeitrags, sofern du diesen zahlst
Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, wenn du diese selbst zahlst
Liegen deine Einkünfte unter diesem Bedarf und sind alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt, kann dein Antrag bewilligt werden.
Wenn du deinen Semesterbeitrag nicht bezahlen kannst, können wir deinen Semesterbeitrag im Rahmen des Härtefalls für dich direkt an die TU Dresden überweisen. Die Antragsstellung und Überprüfung läuft wie bei einem normalen Härtefallantrag mit der Ausnahme, dass du deine Immatrikulationsbescheinigung für das Antragssemester natürlich noch nicht vorlegen kannst. Du musst diese aber nach erfolgter Rückmeldung zwingend nachreichen.
Du kannst jedes Semester einen neuen Härtefallantrag stellen, allerdings können höchstens halb so viele Härtefälle bewilligt werden, wie die Zahl der Regelsemester deines Studiengangs. Bei einer ungeraden Anzahl an Regelsemestern wird auf das jeweils volle Semester aufgerundet (z. B. maximal 4 Härtefälle bei 7 Semestern Regelstudienzeit). Es gelten Ausnahmen für Studierende ohne Arbeitserlaubnis und Studierende mit einer chronischen Krankheit bzw. Behinderung sowie Studierende mit familiären Verpflichtungen (insb. eigene Kinder).
Weitere Informationen kannst du unserer Härtefallordnung entnehmen. Bei Fragen kannst du dich außerdem jederzeit an die Härtefallbearbeiter*innen wenden. Diese erreichst du per E-Mail unter haertefall@stura.tu-dresden.de.