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Semesterticket
Direktlink zum Deutschlandsemesterticket: https://campuscard.tu-dresden.de
Allgemeine Informationen
Das Semesterticket besteht seit Sommersemester 2024 (1. April 2024) aus zwei Bestandteilen:
- Gültig deutschlandweit in Bussen, Fähren und Straßenbahnen und im Regionalverkehr (Deutschlandsemesterticket)
- Außerdem könnt ihr die Leihräder von nextbike (in Dresden als gelbe Räder der Marke MOBIbike) deutschlandweit für 30 Minuten pro Ausleihe gratis nutzen.
Das Semesterticket wird als Barcode ausgegeben. Diesen könnt ihr über https://campuscard.tu-dresden.de abrufen. Dieser Barcode ist bei einer Kontrolle zusammen mit einem Personaldokument als Fahrausweis gültig. Ihr könnt den Barcode in die Apps Apple Wallet bzw. Google Wallet exportieren und habt diese damit offline verfügbar.
Auch ein Download als .pkpass-Datei, die in andere Apps importiert werden kann (bspw. Passandroid) ist möglich.
Verhandelt wird dieses Ticket vom Referat Mobilität. Dieses informiert dich auch über
Regelungen zum Deutschlandsemesterticket
Das Deutschlandsemesterticket ist ein vollwertiges Deutschlandticket. Es gilt überall wo auch das Deutschlandticket gilt.
Ihr seid damit deutschlandweit im Stadt- und Regionalverkehr in Bussen, Straßenbahnen, Fähren und in den Zügen des Regionalverkehrs mobil.
Die genauen Tarifbestimmungen zur Gültigkeit findet ihr auf den Seiten des Deutschlandtarifverbundes unter "Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket inkl. SPNV-Geltungsbereiche".
Fahrrad- und Hundemitnahme
Im Deutschlandsemesterticket ist keine Fahrrad- oder Hundemitnahme enthalten.
Falls ihr im VVO eine Fahrrad- oder Hundemitnahme benötigt, könnt ihr freiwillig über die DVB ein Zusatzticket zum Deutschlandticket buchen. Beachtet bitte die dortigen AGB, insbesondere die Kündigungsbedingungen.
Personenmitnahme
Im Deutschlandsemesterticket ist keine Personenmitnahme enthalten.
Falls ihr im VVO eine Personenmitnahme benötigt, könnt ihr freiwillig über die DVB ein Zusatzticket zum Deutschlandticket buchen. Beachtet bitte die dortigen AGB, insbesondere die Kündigungsbedingungen.
Kindermitnahme
- unter 6 Jahre: kostenlos
VVO-Kundengarantien
Für das Deutschlandsemesterticket gelten die Püntlichkeits- und Anschlussgarantie nicht.
Weitere Informationen findet ihr direkt beim VVO.
Häufige Fragen und Probleme
Ich besitze kein Smartphone oder mein Smartphone ist nicht in der Lage, das Semesterticket abzurufen. Wie kann ich das Deutschlandsemesterticket nutzen?
Betroffene Studierende können sich an das ServiceCenterStudium (am besten vor Ort zu den Servicezeiten) wenden.
Ich habe ein Erhöhtes Beförderungsentgelt oder eine Fahrpreisnacherhebung erhalten. Was muss ich tun?
Wende dich bitte an das ServiceCenterStudium. Dort kann ein Nachweis ausgestellt werden, dass dein Deutschlandsemesterticket örtlich und zeitlich gültig war, der beim Verkehrsunternehmen eingereicht werden kann.
Nachkauf des Semestertickets
Das Semesterticket muss von jedem eingeschriebenen Direktstudierende, der Mitglied in der Studierendenschaft der TU Dresden ist, gekauft werden. Ausnahmen hierzu regelt die Beitragsordnung.
Beurlaubte Studierende, Nebenhörer sowie Fernstudierende sind von der Zahlungspflicht des Semestertickets ausgenommen. Sie können dies allerdings bei der Immarikulation aktiv hinzuwählen. Ein Nachkauf des zunächst nicht-gewählten Tickets ist auch während des Semesters möglich.
Nachkauf während der Rückmeldefrist
Bei Nachkauf für das ganze Semester während des Rückmeldezeitraumes erfolgt die Bezahlung per Überweisung an das Immatrikulationsamt. Die Kontoverbindung findest du hier.
Nachkauf nach der Rückmeldefrist
Bei einem Nachkauf nach der Rückmeldefrist ist der Betrag in bar im Service-Büro zu zahlen. Wir schalten das Semesterticket dann frei.
Der Betrag für den Nachkauf beträgt 29,40 € pro Monat für das Deutschlandsemesterticket plus einmalig pro Semester 5,00 € für die Nutzung der Leihräder von nextbike.
Nur für Studierende des IHI Zittau: Studierende des IHI Zittau finden hier Informationen zum Nachkauf des Semesterticket.
Informationen für Gasthörer: Für Gasthörer ist kein Nachkauf des Semestertickets möglich.
Rückerstattung des Semestertickets
In folgenden Fällen können Studierende auf Antrag an den Studierendenrat den Semesterticketbeitrag zurück erhalten. Eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich! Genaue Infos erhaltet Ihr auch im
Rückerstattungsleitfaden
Reimbursement guide (in English)
- behinderte Studierende im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit gültiger Wertmarke gem. Schwerbehindertengesetz oder mit anderweitig nachgewiesener Behinderung, die die Nutzung des Semestertickets verhindert, (über Antrag via selma auch als Befreiung vor der Rückmeldung möglich!)
- Ableistung eines Praktikums oder sonstige studienbegleitende Anstellung während des Semesters außerhalb des VVO-Verbundgebietes,
- Erstellung der Diplomarbeit bzw. sonstiger Abschlussarbeit studienbedingt während des Semesters außerhalb des VVO-Verbundgebietes, Nachweis bitte mit konkreter Zeitangabe/Ortsangabe
- nachträgliche Beurlaubung im laufenden Semester,
- Promotion während des Semesters außerhalb des VVO-Verbundgebietes, Nachweis bitte mit konkreter Zeitangabe/Ortsangabe,
- studienbedingter Auslandsaufenthalt ohne Beurlaubung,
- Ex- oder Immatrikulation im laufenden Semester,
- Entzug der Erlaubnis zum Führen von Fahrrädern (nur Fahrradverleihsystem-Anteil)
- Doppelter Bezug des Semesterticketvertrags
Solltest du im Semester ex- oder immatrikuliert werden oder einer der obigen Gründe für einen Teil des Semesters gelten, kann eine anteilige Rückerstattung für einzelne Monate erfolgen. Eine Erstattung findet grundsätzlich erst ab Eingang des Antrages statt. Den Rückerstattungsantrag also immer rechtzeitig vor Beginn des beantragten Rückerstattungszeitraumes einreichen. Nachweise können innerhalb von sechs Wochen nachgereicht werden.
Eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich!
Die Anträge selbst gibt es im Studierendenrat oder zum Herunterladen als pdf-Datei.
Sollten noch Fragen offen sein, wendet euch gern an das Referat Mobilität.