Für die Wahlperiode 2015/2016 werden 6 Posten im Förderausschuss ausgeschrieben.
Der Förderausschuss ist ein ständiger Ausschuss gemäß §24 der Grundordnung. Er besteht aus vier vom StuRa gewählten StuRa-Mitgliedern und der Geschäftsführerin Finanzen. Der Förderausschuss entscheidet in einer wöchentlihen Sitzung über die finanzielle Förderung studentischer Projekte laut §33 der Finanzordnung und die Anerkennung von Hochschulgruppen gemäß Richtlinie zur Anerkennung von Hochschulgruppen.
Für die Vertretung des StuRa TU Dresden in der Konferenz sächsischer Studierendenschaften (KSS) werden ein 4 Posten ab dem 01.04.16 für die Dauer eines Jahres ausgeschrieben.
Durch die Wahl wird man ab Zeitpunkt der Wahl für ein Jahr Mitglied des Landessprecherinnenrates.
Das Referat Gleichstellungspolitik und der Arbeitskreis Kritischer Jurastudent*innen in Dresden laden herzlich zu dem Vortragsabend mit Diskussion ein. Die Veranstaltung beginnt um 16:40 Uhr urd wird etwa 2 Doppelstunden dauern.