200€ Einmalzahlung

Im Dezember 2022 hat der Bund nach längerer Ankündigung endlich beschlossen, dass alle Studierende in Deutschland eine einmalige Zahlung von 200€ erhalten sollen. Diese soll unter anderem die steigenden Energiekosten abfedern. Die Auszahlung soll nun endlich ab dem 15.03.2023 möglich sein. Hier folgen einige wichtige Infos zum Verfahren bei uns an der TUD, aber auch was wir an dem Ganzen kritisieren möchten.
 
Alle diese grundsätzlichen Informationen findest du auch auf der entsprechenden Website des Bundes, wo du am Ende auch das Geld beantragen kannst. Diese ist unter https://www.einmalzahlung200.de erreichbar.
 

Voraussetzungen

Du bekommst du 200€-Einmalzahlung wenn du
  • am 01.12.2022 in einem Studiengang eingeschrieben warst
  • einen Wohnsitz und ständigen Aufenthalt in Deutschland hast
Alles andere, also zum Beispiel ob du BAföG bekommst, ob du schon eine andere Energiepreispauschale bekommen hast oder wie viel Geld du neben deinem Studium verdienst, spielt keine Rolle. 
 

Verfahren

Um die 200€ zu erhalten, ist es leider notwenig einen Antrag zu stellen (mehr dazu unter Kritik). Dass funktionert ab dem 15.03. auf der oben genannten Seite https://www.einmalzahlung200.de
Dafür braucht es zwei Informationen von dir. Das eine ist ein Zugangscode, dass andere ist ein BundID-Konto. Auch hierzu mehr unter Kritik
 
Zum Zugangscode:
Dieser wird von den Hochschulen bereit gestellt. Diese ist für jede_n Studierende_n personalisiert, also für alle anders. Bei uns an der TU Dresden kannst du deinen Zugangscode im SELMA-Portal unter Account und dann Zusätzliche Angaben zur Person finden. Dort gibt es eine Stelle mit Zugangscode EPPSG. Diesen brauchst du für die Beantragung.
    
Zur BundID:
Die BundID wird zur Verfikation benutzt. Damit weist du quasi nach, dass du auch wirklich du bist. Warum dafür unbedingt das BundID-Konto benutzt werden muss, ist uns nicht klar, da es dafür auch andere Möglichkeiten gegeben hätte.
 
Das BundID-Konto kann auf verschiedene Weisen erstellt werden, die mit mehr oder weniger Aufwand verbunden sind. Für die einfachste Variante brauchst du einfach nur eine gültige Mailadresse. Für andere Möglichkeiten werden zum Beispiel ein ePersonalausweis oder ein ELSTER-Zertifikat benötigt. Diese unterscheiden sich vor allem in dem Punkt, im Status des Identitäsnachweises. 
 
Variante A - BundID nur mit Mailadresse

Du legst ein BundID-Konto mit einer Mailadresse und einem Passwort an. Damit du dich gegenüber des Antragstools verifizieren kannst, gibt es noche eine zustätzliche PIN. Diese bekommst du an der TU Dresden am 15.3. per Mail an deine Uni-Mailadresse. Mit diesem PIN kannst du dich zweifelsfrei identifiziert. Zusammen mit BundID, PIN und dem oben beschriebenen Zugangscode kannst du dann die Zahlung beantragen. Diese Variante ist aus unserer Sicht die datensparsamste und auch die wohl einfachste.

 
Variante B1 - mit elektronischem Ausweisdokument

Du legst ein BundID-Konto mit einem ePersonalausweis oder einem eAufenthaltstitel (ab jetzt nur noch eID) an. Dazu brauchst du deine entsprechende eID-Karte und den dazu gehörenden PIN, den du bei der Ausstellung bekommen hast. Einen neuen PIN kannst online beantragen (https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/). Außerdem brauchst du ein NFC-Lesegerät und die AusweisApp2. Als Lesegerät kannst du in vielen Fällen dein Handy verwenden. Wie die online-Funktion der eID funktioniert,findest du unter https://www.ausweisapp.bund.de/home/

 
Variante B2 - mit ELSTER-Zertifikat

Du legst ein BundID-Konto mit einem ELSTER-Zertifikat an. Dieses brauchst du normalerweise nur, wenn du deine Steuererklärung online machst. Auf der Website www.elster.de kannst du es bei der Benutzerkontoerstellung beantragen. Mehr Informationen dazu gibt es auf der entsprechenden Website.

 
Mit der BundID und dem Zugangscode kannst du dich ab dem 15.03. unter https://www.einmalzahlung200.de anmelden und den Online-Antrag ausfüllen. Dafür braucht es dann noch die Kontoverbindung (IBAN) für das Konto, auf das die 200€ Einmalzahlung ausgezahlt werden soll. 
 
Nachdem du die 200€ erhalten hast, kannst du dein BundID-Konto auch gerne wieder löschen.

für ehemalige Studis

Du warst am 01.12. eingeschriebe aber hast dich mitlerweile exmatrikuliert? Dann wende dich an das ServiceCenterStudium (servicecenter.studium@tu-dresden.de). Diese können dir dann weiter helfen.
 

Fragen?

Viele Informationen zum Antrag und auch ein FAQ gibt es auf der Seite der Einmalzahlung. 
 
Konkrete Fragen zu deinem Antrag kann dir das Studentenwerk Dresden beantworten. Dieses hat dafür eine extra Mailadresse eingerichtet. Diese ist einmalzahlung200@studentenwerk-dresden.de.
Wenn du noch andere Fragen hast, kannst du dich auch gerne an uns wenden. Wir versuchen dir dann best möglich weiter zu helfen.
 
Wie dem Text zu entnehmen ist gibt es eine Reihe von Kritikpunkten von uns an den der Einmalzahlung. Und damit sind wir nicht alleine. Eine gute Seite mit vielen Kritikpunkten findest du unter  www.keinmalzahlung200.de.
An sich möchten wir aber auf folgende Punkte aufmerksam machen:
  • Die Energiepauschale kommt zu spät und ist zu wenig. Die 200€ sind schon allein druch die gestiegenden Nebenkosten aufgebraucht, und werden wohl kaum kommende Nebenkostennachzahlungen decken.
  • Die studentischen Vertretungen und viele Datenschützer:innen kritisieren die Verpflichtung, dass alle Studierenden, die das Geld haben möchten, sich zwingend ein BundID-Konto anlegen müssen.
  • Wir kritisieren das komplizierte Verfahren, das für viele Studierende eine Hürde darstellt - und das, obwohl es bessere Lösungen gegeben hätte.
 
Warum setzen wir uns nicht vehementer gegen die Umsetzung ein?
  • Die Kritikpunkte sind deutlich (nicht nur von uns) geäußert worden und DIE PIRATEN in Kooperation mit verschiedenen Studierenden hat mit www.keinmalzahlung200.de auch alles gut und übersichtlich zusammengefasst.
  • Wir möchten aber durch Kritik am Verfahren auf keinen Fall riskieren, dass das Verfahren scheitert und Studierende noch länger auf ihr Geld warten müssen. Das wäre wohl der Fall, wenn es eine Klage wegen des fehlenden Datenschutzes eingereicht würden.