Semesterticket


+++ Seit 1. April 2024 (ab Sommersemester 2024) ist das Semesterticket deutschlandweit gültig! +++
+++ Starting April 1st 2024 (from summer term 2024) the semester ticket is valid throughout Germany! +++


 

Allgemeine Informationen

Das Semesterticket besteht seit Sommersemester 2024 (1. April 2024) aus zwei Bestandteilen:

Das Semesterticket wird als QR-Code ausgegeben. Diesen könnt ihr über https://stura.link/deutschlandticket abrufen. Dieser QR-Code ist bei einer Kontrolle zusammen mit einem Personaldokument als Fahrausweis gültig. Ihr könnt den QR-Code in die Apps Apple Wallet bzw. Google Wallet exportieren und habt diese damit offline verfügbar.
Auch ein Download als .pkpass-Datei, die in andere Apps importiert werden kann (bspw. Passandroid) ist möglich. Dazu muss auf den Knopf "In Stocard Wallet speichern" gedrückt werden.

 

Verhandelt wird dieses Ticket vom Referat Mobilität. Dieses informiert dich auch über

 

 


Regelungen zum Deutschlandsemesterticket

+++ Dieser Abschnitt wird fortlaufend erweitert +++

Das Deutschlandsemesterticket ist ein vollwertiges Deutschlandticket. Es gilt überall wo auch das Deutschlandticket gilt.
Ihr seid damit deutschlandweit im Stadt- und Regionalverkehr in Bussen, Straßenbahnen, Fähren und in den Zügen des Regionalverkehrs mobil.

Die genauen Tarifbestimmungen zur Gültigkeit findet ihr auf den Seiten des Deutschlandtarifverbundes unter "Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket inkl. SPNV-Geltungsbereiche".

 

Fahrrad- und Hundemitnahme

Mit dem Deutschlandsemesterticket ist keine Fahrrad- oder Hundemitnahme möglich.

Falls ihr im VVO eine Fahrrad- oder Hundemitnahme benötigt, könnt ihr freiwillig über die DVB ein Zusatzticket zum Deutschlandticket buchen. Beachtet bitte die dortigen AGB, insbesondere die Kündigungsbedingungen.

 

Personenmitnahme

Mit dem Deutschlandsemesterticket ist keine Personenmitnahme möglich.

Falls ihr im VVO eine Personenmitnahme benötigt, könnt ihr freiwillig über die DVB ein Zusatzticket zum Deutschlandticket buchen. Beachtet bitte die dortigen AGB, insbesondere die Kündigungsbedingungen.

Kindermitnahme

  • unter 6 Jahre: kostenlos

 

VVO-Kundengarantien

Für das Deutschlandsemesterticket gelten die Püntlichkeits- und Anschlussgarantie nicht.

Weitere Informationen findet ihr direkt beim VVO.

 


Nachkauf des Semestertickets

Das Semesterticket muss von jedem eingeschriebenen Direktstudierende, der Mitglied in der Studierendenschaft der TU Dresden ist, gekauft werden. Ausnahmen hierzu regelt die Beitragsordnung.

Beurlaubte Studierende, Nebenhörer sowie Fernstudierende sind von der Zahlungspflicht des Semestertickets ausgenommen. Sie können dies allerdings bei der Immarikulation aktiv hinzuwählen. Ein Nachkauf des zunächst nicht-gewählten Tickets ist auch während des Semesters möglich.

Bei Nachkauf für das ganze Semester während des Rückmeldezeitraumes erfolgt die Bezahlung per Überweisung an das Immatrikulationsamt. Die Kontoverbindung findest du hier.

Bei einem Nachkauf nach der Rückmeldefrist ist der Betrag i. d. R. bar im Service-Büro zu zahlen. Wir schalten das Semesterticket dann frei.

Studierende des IHI Zittau finden hier Informationen zum Nachkauf des Semesterticket.
Für Gasthörer ist kein Nachkauf des Semestertickets möglich. 

 


Rückerstattung des Semestertickets

In folgenden Fällen können Studierende auf Antrag an den Studierendenrat den Semesterticketbeitrag zurück erhalten. Eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich! Genaue Infos erhaltet Ihr auch im

Rückerstattungsleitfaden
Reimbursement guide (in English)
 

  • behinderte Studierende im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit gültiger Wertmarke gem. Schwerbehindertengesetz oder mit anderweitig nachgewiesener Behinderung, die die Nutzung des Semestertickets verhindert, (über Antrag via selma auch als Befreiung vor der Rückmeldung möglich!)
  • Ableistung eines Praktikums oder sonstige studienbegleitende Anstellung während des Semesters außerhalb des VVO-Verbundgebietes,
  • Erstellung der Diplomarbeit bzw. sonstiger Abschlussarbeit studienbedingt während des Semesters außerhalb des VVO-Verbundgebietes, Nachweis bitte mit konkreter Zeitangabe/Ortsangabe
  • nachträgliche Beurlaubung im laufenden Semester,
  • Promotion während des Semesters außerhalb des VVO-Verbundgebietes, Nachweis bitte mit konkreter Zeitangabe/Ortsangabe,
  • studienbedingter Auslandsaufenthalt ohne Beurlaubung,
  • Ex- oder Immatrikulation im laufenden Semester,
  • Entzug der Erlaubnis zum Führen von Fahrrädern (nur Fahrradverleihsystem-Anteil)
  • Doppelter Bezug des Semesterticketvertrags

Solltest du im Semester ex- oder immatrikuliert werden oder einer der obigen Gründe für einen Teil des Semesters gelten, kann eine anteilige Rückerstattung erfolgen. Eine Erstattung findet grundsätzlich erst ab Eingang des Antrages statt. Der Antrag sollte immer rechtzeitig, also vor "Eintreten des Grundes" bei uns vorliegen.

Eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich!

Die Anträge selbst gibt es im Studierendenrat oder zum Herunterladen als pdf-Datei.


 

Sollten noch Fragen offen sein, wendet euch gern an das Referat Mobilität.