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Studienfinanzierung
Alle Informationen die ihr hier erhaltet sind nur Hinweise und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bei Fragen könnt ihr uns gern kontaktieren!
For international students:
- Unfortunately there are only a few options for financial support for non-EU-students. You were generally expected to finance your living costs for yourself via parents and jobs, since education is for free.
- See your financial options here.Deutsch hier.
- Find information concerning residency here.
Es gibt vielfältige Möglichkeiten um ein Studium zu finanzieren. Ganz grob sind dies:
Während deiner Erstausbildung sind deine Eltern zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Dessen Höhe richtet sich nach ihrem Einkommen.
Als Orientierungswert für einen Studenten, der nicht bei seinen Eltern wohnt, gilt dabei ein Bedarf von monatlich 855 € zuzüglich Studiengebühren und Krankenversicherung, wenn nicht familienversichert. Einen Überblick über die Höhe des Unterhaltes bietet die Düsseldorfer Tabelle - diese ist nach Einkommen der Eltern gestaffelt. Wird dieser Unterhalt nicht gezahlt, kannst du ihn gerichtlich einklagen und erhältst dann einen Unterhaltstitel, der die Höhe festlegt.
Etwas anders wird der Elternunterhalt beim BAföG berechnet. Jeder Studierende hat einen "Bedarf" von 855 € (WS 24/25), wenn du nicht bei den Eltern wohnst, aber noch familienversichert bist. Das BAföG-Amt berechnet nach deinem Antrag an Hand des Einkommens deiner Eltern, wie viel sie zu deinem Bedarf beisteuern können. Das BAföG-Amt hilft dir dann auch, das Geld zu bekommen, wenn deine Eltern beim Antrag keine Angaben machen wollen oder nicht zahlen.
Deine Eltern bekommen das Kindergeld als eine Steuerersatzleistung dafür, dass sie dich unterhalten. Sobald du für deine Ausbildung ausziehst, steht dir von deinen Eltern Unterhalt zu - und damit auch das Kindergeld. Du kannst bei der Familienkasse beantragen, dass das Kindergeld,direkt an dich gezahlt wird. Damit verringert sich also automatisch auch dein Unterhaltsanspruch an deine Eltern um die entsprechende Summe.
Nach dem 18.Lebensjahr erhältst du Kindergeld nur, wenn du dich in einer Ausbildung befindest. Mit deinem 25. Geburtstag beziehungsweise dem Ende deiner Ausbildung (Monat, in dem du dein schriftliches Prüfungsergebnis erhältst) endet auch der Anspruch. Wenn du einen gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst geleistet hast, verlängert sich der Anspruch um die entsprechende Zeit. Das Kindergeld beträgt ab dem 01.01.2023 für alle Kinder gleich 250 €.
Im Urlaubssemester kann es sein, dass die Kindergeldkasse nachfragt, ob du noch in Ausbildung bist. Für den weiteren Bezug musst du nachweisen können, dass du mindestens die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit (also 20h/Woche) dem Studium gewidmet hast. Hebe in jedem Fall dafür Belege auf.
Mehr als 80% der Studierenden arbeiten neben dem Studium. Einen Job finden kannst du z.B. über deine Fakultät als Studentische Hilfskraft (SHK) oder über die Studentische Arbeitsvermittlung. Auch für Studierende gilt für alle Jobs außer Pflichtpraktika und Verträge für die Abschlussarbeit, dass ihr nach Mindestlohn von 12 € bezahlt werden müsst.
Weil euer Studium im Vordergrund stehen soll, sollte ein Job nicht mehr als 20h/ Woche in Anspruch nehmen. Deshalb stellt die TUD SHKs nur mit bis zu 19,5h/Woche ein. Der Studierendenstatus an sich ist aber nicht gefährdet, auch, wenn ihr mehr Stunden arbeitet. Mit dem Kindergeld kann es allerdings Probleme geben, wenn ihr nicht mindestens 20h/Woche Zeit mit dem Studium verbringt.
Minijob: Im Minijob könnt ihr bis zu 556 € im Monat verdienen und zahlt nur pauschale Abgaben von ca. 2%. Bekommt ihr BAföG, könnt ihr bis zu 556 € monatlich oder 6680 € im Jahr ohne Abzüge dazu verdienen.
Werkstudenten: Das Werkstudentenprivileg besagt, dass ihr während des Studiums bis zu 20h/Woche als Werkstudierende bei einer Firma angestellt sein könnt und dafür keine Kranken-, Pflege- oder Abeitslosenversicherung zahlen müsst. Nur in die Rentenversicherung zahlt ihr ein. Ihr könnt auch mehr als 20h/Woche arbeiten, wenn folgende Bedingungen ALLE zutreffen:
- die Mehrstunden oberhalb der 20h-Grenze liegen in den Abendstunden oder am Wochenende oder ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit
- das Ende des 20h überschreitenden Zeitraums muss klar bekannt sein
- vom Ende des 20h-überschreitenden Zeitraums her gerechnet ein Jahr zurück darf die Überschreitung in höchstens 26 Wochen aufgetreten sein
Als Werkstudent dürft ihr nicht im Urlaubssemester oder im Teilzeitstudium sein.
Studierende Ü30: Wenn ihr über 30 Jahre alt seid, fallt ihr aus der günstigen studentischen Krankenversicherung heraus. Die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung kostet mehr als 200 €. Oft ist es dann günstiger, mit einem Teilzeitjob die Kranken- und Pflegeversicherung über den Arbeitgeber laufen zu lassen. Ab 20h/ Woche MUSS der Arbeitgeber euch krankenversichern. Unter 20h/Woche DARF der Arbeitgeber dies auch. Fragt deshalb am besten nach, ob dies möglich ist. Das Werkstudentenprivileg bringt euch dann meist keine Vorteile.
Bekommt ihr Ü30 noch BAföG, zahlt euch das BAföG-Amt einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe der tatsächlichen Kosten.
Wenn du dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG oder nur Anspruch auf ein Volldarlehen nach BAföG hast, hast du automatisch einen Anspruch auf Wohngeld. Dem Antrag muss dann neben den anderen Unterlagen noch der entsprechende (negative) BaföG-Bescheid vorgelegt werden.
Für die Wohngeldberechnung zählt immer das geplante Einkommen der kommenden 12 Monate. Da Wohngeld nur ein Zuschuss zum Wohnen ist, musst du über ein Mindesteinkommen verfügen, um Wohngeld bekommen zu können. Dieses ist abhängig von der Höhe deiner Miete und setzt sich wie folgt zusammen:
0,8 x (Regelbedarf nach §28 SGB XII + Warmmiete + evtl. Krankenversicherung/Mehrbedarf) - Wohngeld = Mindesteinkommen
Der Regelbedarf sind ab 1.1.2024 dann 563 €. Als Einkommen kannst du alle Geldeingänge zählen, Kindergeld, Erwerbseinkommen, Unterhalt von Verwandten oder Entnahme aus Erspartem. Nach Ermessen des Wohngeldamtes können auch weniger als 80% als Mindesteinkommens ausreichen, wenn der Studierende in einer Plausibilitätserklärung erklärt, wie er mit weniger Einkommen sein Leben bestreitet (Gebrauchtes, Tafel, Vergünstigungen etc.). Stellt im Zweifel einen Antrag und wartet die Nachfragen der Wohngeldstelle ab.
Die Berechnung erfolgt nach einer komplizierte Formel. Für die Berechnung des Wohngeldes zählt dann nur dein Einkommen und ähnliches (genaueres: §14 WohnGG) und es geht nur um die Bruttokaltmiete (Kaltmiete + Nebenkosten ohne Heizkosten). Heizkosten werden in einer gesonderten Pauschale berücksichtigt. Auf dieser Seite könnt ihr Tabellen runterladen, die eine Übersicht geben, wie viel Wohngeld man bei bestimmten Einkommen und Mietkosten bekommt.
Der Antrag sowie alle nachzureichenden Unterlagen könnt ihr in einem der vielen Bürgerbüros Dresdens abgeben.
Eine andere Möglichkeit um dein Studium zu finanzieren, sind Stipendien.
Die 13 Begabtenförderungswerke fördern Studierende über das gesamte Studium mit einem elternabhängigen Satz (ähnlich wie BAföG) + 300 € Büchergeld + ideeller Förderung.
Das Deutschlandstipendium fördert leistungsstarke Studierende über ein Jahr mit 300 € (ggf. zusätzlich zum BAföG). Finanziert wird dies zu 50% über Firmen. Bewerbungen kannst du immer im Juli an deiner Fakultät stellen.
Internationale Studierende sowie Auslandspraktika und Auslandsaufenthalte fördert der Deutsche Akademische Auslandsdienst (DAAD) mit vielen verschiedenen Stipendien. Schau selbst in der Datenbank, ob etwas für dich dabei ist.
Kredite sind eine Möglichkeit, wenn ihr alle anderen Arten der Studienfinanzierung ausgeschöpft habt. Sie bieten einen Puffer, wenn man noch eine Lücke von ein paar hundert Euro schließen muss oder für einen begrenzten Zeitraum mehr Geld benötigt. Die Summe könnt ihr im vorgegebenen Rahmen auch runterregulieren.
Wir empfehlen die Kredite nur für den Notfall, da sie verzinst sind und die Rückzahlung relativ früh nach Abschluss der Kredite beginnt. Die Stundungsmöglichkeiten sind auch nicht so luxuriös wie beim BAföG.
KfW-Kredit
Gefördert werden volljährige Studenten an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz im Inland, welche im Voll- oder Teilzeitstudium oder berufsbegleitend immatrikuliert sind. Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, EU-Staatsangehöriger oder Familienangehöriger eines solchen oder Bildungsinländer sowie unter 44 Jahre sein.
Die monatlichen Darlehensbeträge können zwischen 100,00 und 650,00 € frei gewählt werden. Die Auszahlung kann in der Regel bis zu 14 Fachsemester betragen. Der Erstantrag soll spätestens im 10. Fachsemester gestellt werden.
Beratung zum KfW-Kredit bekommt ihr beim Studentenwerk.
Bildungskredit
Neben der Finanzierung über das BAföG besteht für Sie die Möglichkeit der Aufnahme eines zinsgünstigen Bildungskredits. Dieser kann neben dem BAföG aufgenommen werden und soll der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder der Finanzierung von außergewöhnlichem Aufwand (z. B. Schulgebühren, Exkursionen) dienen.
Wie gefördert wird:
- Förderung unabhängig von Einkommen und Vermögen des Auszubildenden oder der Eltern
- Maximale monatliche Auszahlungsbeträge 100 €, 200 €, 300 €
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Bildungskredit, da beschränktes Budget
- Inanspruchnahme nur bis zum Ende des zwölften Semesters (Ausnahmefälle möglich)
- Antragstellung und -bearbeitung beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln
- Beginn der Rückzahlung des Kredits vier Jahre nach der ersten Auszahlung in monatlichen Raten von 120 €
Berechtigt zum Empfang des Bildungskredits sind in der Regel deutsche Staatsbürger, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Studenten, die eine Zwischenprüfung bestanden haben oder eine Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, dass eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und die üblichen Leistungen erbracht wurden.
- Studenten, die den ersten Teil eines Konsekutiv-Studienganges abgeschlossen haben, ein postgraduales Diplomstudium oder ein Master bzw. Magisterstudium betreiben.
- Studenten eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums.
- Teilnehmer eines in- oder ausländischen Praktikums, das im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt wird.
- Volljährige Schüler in den beiden letzten Jahren ihrer Ausbildung, wenn sie bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem erfolgreichen Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden.
Beratung zum Bildungskredit bekommt ihr beim Studentenwerk.
Immer wieder werden Studenten auch indirekt gefördert: das Semesterticket wird durch den StuRa ausgehandelt und zu sehr günstigen Konditionen angeboten. Das Studentenwerk erhält vom Land Förderung und von allen Studierenden Beiträge und kann so die Mietpreise in den Wohnheimen wie auch die Essenspreise in den Mensen vergleichsweise niedrig halten. Auch in vielen anderen Bereichen werden Studierenden Ermäßigungen gewährt.
Anhang | Größe |
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Finanzierungsbroschuere2014.pdf | 346.8 KB |
2024_Bafög TU Studies.pdf | 1.63 MB |
2024_Alternative Studienfinanzierung TUD.pdf | 1.62 MB |