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Prüfungsausschuss zur Zugangsprüfung
für den Erwerb zur Studienberechtigung an der TU Dresden
An der TU Dresden besteht die Möglichkeit, ohne allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife ein Studium aufzunehmen, vorausgesetzt, man besteht eine sogenannte Zugangsprüfung. Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet über den Zugang zur TU Dresden. Die Hauptarbeitszeit des Ausschusses liegt zwischen Januar und September eines Jahres. Der StuRa der TU Dresden kann eine studentische Vertreter_in in den Prüfungsausschuss entsenden.
Zurzeit ist folgende*r studentische*r Vertreter*in entsandt: Martin Unger (2023)
Kontakt: zugangspruefung@stura.tu-dresden.de