Anträge

Wenn du einen Antrag an den StuRa stellen möchtest, solltest du dich frühzeitig an den Sitzungsvorstand wenden, für externe Finanzanträge wendest du dich an den Förderausschuss.

Beratung zu Anträgen und Fördermöglichkeiten

Bei Finanzanträgen und HSG-Anerkennungen:

Bei anderen Anträgen:

 

Anerkennung als Härtefall

Studierende in besonderer sozialer Notlage können den Semesterbeitrag vom StuRa zurückbekommen. Dazu muss der „Härtefall“ anerkannt werden. Weitere Informationen gibt es beim Geschäftsbereich Soziales.

 

Rückerstattung des Semesterticket-Beitrags

Wenn du studienbedingt nicht in Dresden bist - z.B. wegen eines Praktikums oder Auslandssemesters - kannst du den Beitrag für das Semesterticket zurückbekommen. Informiere dich hier.

 

Finanzantrag

Wenn du Geld vom StuRa brauchst - z.B. um ein politisches, kulturelles oder sportliches Projekt zu finanzieren - musst du einen Finanzantrag vorbereiten und einreichen. Melde dich möglichst frühzeitig per E-Mail beim Förderausschuss.

Den Antrag selbst schickst du bitte per E-Mail von deiner Uni-Mail-Adresse an den Förderausschuss. Diese Antrags-Email enthält mindestens

  • den Vorname und Nachname des Antragstellers/der Antragstellerin, und
  • den Antragstext, und
  • eine Antragsbegründung, und
  • das Finanzantragsformular, und
  • für alle Ausgabeposten, welche mit 200,00 € oder mehr veranschlagt sind:
    • das Angebotseinholungsformular, und
    • grundsätzlich mindestens 3 Angebote (sog. Angebotsbelege)

Das Finanzantragsformular dient vor allem der Buchhaltung. Die Angebotseinholung muss wegen dem öffentlichen Vergaberecht durchgeführt werden.

Bitte spreche immer persönlich im Förderausschuss vor, um deinen Antrag zu erläutern.

Eine Unterstützung durch den Studierendenrat kann nur erfolgen, wenn noch keine Ausgaben getätigt wurden.

Vertragliche Verpflichtungen oder Zahlungen über Ausgaben zu Finanzanträgen können erst nach Bestätigung durch das Plenum eingegangen werden! Dies ist zur Abrechnung mit der Bestell-oder Buchungsbestätigung nachzuweisen und betrifft den gesamten Finanzantrag.

Genauere Infos zum Finanzantrag findest du hier. Bitte lasse dich vorher beraten!

 

Finanzanträge StuRa-intern

Ein interner Finanzantrag wird von der Geschäftsführung behandelt.

Genauere Infos zum Finanzantrag findest du hier. Bitte lasse dich vorher beraten!

Vertragliche Verpflichtungen oder Zahlungen über Ausgaben zu Finanzanträgen können erst nach Bestätigung auf der Sitzung des Studierendenrates eingegangen werden. Dies ist zur Abrechnung mit der Bestell-oder Buchungsbestätigung nachzuweisen und betrifft den gesamten Finanzantrag.

 

Antrag auf Anerkennung als Hochschulgruppe

Wenn du eure Gruppe als Hochschulgruppe durch den StuRa anerkennen lassen möchtet (z.B. um den Materialverleih zu nutzen), musst du dies beim StuRa beantragen. Über diesen Antrag entscheidet der Förderausschuss oder die Geschäftsführung.

Schick den Antrag bitte per Mail von deiner Unimailadresee an den Förderausschuss . Er muss bestimmte Angaben enthalten, sonst wird nicht über ihn entschieden:

  • den Namen der Gruppe,
  • eine E-Mail-Adresse der Gruppe,
  • eine Telefonnummer,
  • eine Auflistung der Vertreter/innen
  • eine kurze Beschreibung der Gruppe und ihrer Ziele
  • bitte immer persönlich vorsprechen um deine Gruppe vorzustellen

Zusätzlich kannst du noch eine Internet-Adresse angeben, wenn du möchtest, dass wir euch verlinken. Die angegebene E-Mail-Adresse wird in einen von der Geschäftsführung moderierten Verteiler aufgenommen. Die angegebenen Vertreter/innen müssen nicht unbedingt alle Mitglieder der Gruppe sein. Jedoch sind nur sie berechtigt im Namen der Gruppe den Service für Hochschulgruppen wie z. B. den Materialverleih zu nutzen. Da der Förderausschuss zur Zeit online tagt, reicht es das Formular per Email zu schicken.

 

Anderer Antrag an das Plenum

Den Antrag schickst du per E-Mail an den Sitzungsvorstand. Der E-Mail-Text muss – entsprechend gekennzeichnet – mindestens Folgendes enthalten:

  • Vor- und Nachname des Antragstellers/der Antragstellerin
  • Antragstitel
  • Antragstext
  • Begründung

Anhänge bitte nur verwenden wenn nötig.

Alle Anträge an das Plenum müssen fristgerecht bis 16:00 Uhr am Montag vor der Plenums-Sitzung beim Sitzungsvorstand eingereicht sein.

Ein dringender Antrag kann auch nach der Frist als Initativantrag gestellt werden.

Alle Anträge für die offene Plenums-Sitzung werden in den Sitzungsunterlagen und später in den Protokollen veröffentlicht.