Die Landeshauptstadt Dresden zahlt eine Umzugsbeihilfe an Studenten, die in Dresden studieren und ihren Hauptwohnsitz deshalb erstmals von außerhalb nach Dresden verlegen.
Die Anmeldung der Hauptwohnung und die Wohnsitznahme müssen in der Zeit von Januar bis Dezember des laufenden Jahres erfolgt sein. Im Folgejahr kann der Student oder die Studentin die Umzugsbeihilfe in Höhe von 150 Euro beim Studentenwerk Dresden beantragen.
Die Anträge sind im Zeitraum von Januar bis März persönlich dort zu stellen.
Die Umzugsbeihilfe wird für die Dauer des Studiums nur einmal gewährt.
- Die Regelung gilt für Studierende folgender Bildungseinrichtungen:
- Technische Universität Dresden
- Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
- Hochschule für Musik "Carl Maria von Weber" Dresden
- Hochschule für Bildende Künste Dresden
- Palucca Hochschule für Tanz Dresden
- Hochschule für Kirchenmusik Dresden
- Evangelische Hochschule Dresden
- Berufsakademie Sachsen - Staatliche Studienakademie Dresden
Die Überweisung der Beihilfe erfolgt durch das Studentenwerk Dresden auf ein Inlandskonto. Antragsformulare sind ab Januar im Studentenwerk erhältlich. Quelle
Im Anhang findet ihr das Antragsformular.
Gutes Gelingen wünscht
Euer StuRa