Bundestag und Bundesrat haben im Juni/Juli 2015 einige Änderungen in Sachen Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag beschlossen. Wie genau diese aussehen, haben wir für euch kurz und knapp zusammengestellt.
Grundfreibetrag
Der im Einkommenssteuergesetz vorgesehene jährliche Grundfreibetrag für Steuerpflichtige/Steuerpflichtiges Einkommen wird angehoben. Erst wenn ihr in einem Kalenderjahr mehr als den jeweiligen Grundfreibetrag als steuerpflichtiges Einkommen habt, müsst ihr Steuern zahlen.