Wichtige Infos zur Landtagswahl

Was wird gewählt?

Am 1. September wird ein neuer sächsischer Landtag, bzw. dessen Mitglieder neugewählt. Dabei wird ganz Sachsen in 60 Wahlkreise eingeteilt, in denen sich mehrere Kandidierende um ein Direktmandat bewerben. Diese Person wählt man mit der Erststimme und es gewinnt immer der*die Kandidat*in mit den meisten Stimmen. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei. Das Zweitstimmenergebnis bestimmt die Sitzverteilung im neuen sächsischen Landtag.

Wer darf wählen?

Es dürfen alle Menschen wählen, die

  • Am Wahltag über 18 Jahre alt sind
  • Seit mind. Drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben
  • Nicht vom allgemeinen Wahlrecht ausgeschlossen sind
  • Die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

Kann man auch Briefwahl nutzen?

Ja, die könnt ihr bis 30.08. (16 Uhr) bei der Stadt beantragen. Die meisten Informationen dazu findet ihr auf eurer Wahlbenachrichtigung. Alle Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 16 Uhr am 1. September bei der Stadt sein.

Was muss ich sonst noch beachten?

Am Wahlsonntag haben die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In welches Wahllokal ihr gehen müsst, steht in eurer Wahlbenachrichtigung. Diese solltet ihr mit ins Wahllokal nehmen, ebenso wie euren Personalausweis oder Reisepass.

Wo kann ich mihc über Inhalte informieren?

Da gibt es viele gute Seiten. Was wir dir empfehlen können:

  • Das Studierendenwerk Dresden hat Wahlprüfsteine veröffentlicht, die du unter http://stura.link/ltw-1 findest
  • Die Wahlprüfsteine der Konferenz Sächsicher Studierendenschaften (KSS), die auf deren Instagram-Account zu finden sind
  •