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BAföG-Novelle: Mehr BAföG für (fast) alle! - Jetzt BAföG-Antrag stellen!
Vergesst nicht, jetzt euren BAföG-Antrag fürs Winter-Semester 22/23 zu stellen, damit ihr pünktlich Anfang Oktober euer Geld bekommt! Spätestens aber zum 31.10. solltet ihr den Antrag abgegeben haben, um die Förderung voll auszuschöpfen. Auch Menschen, die vorher noch kein BAföG bekamen, könnten jetzt zu den Berechtigten gehören. Warum, lest ihr unten:
Sprechstunden
Wenn ihr z.B. einen Leistungsnachweis abgeben müsst oder am Ende der Regelstudienzeit angekommen seid und unsicher seid, ob ihr weiter gefördert werden könnt, kommt in unsere Sprechstunden:
- Montag 13:00 - 14:30 Uhr - Raum 16 - bei Claudia (E-Mail)
- Dienstag und Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr - Raum 7 - bei Theresa (Email)
- Wenn ihr online beraten werden möchtet, schreibt vorher eine kurze Mail, dann bekommt ihr einen Termin und einen Link
Wir beraten euch gern zu allen Fragen rund um die Studienfinanzierung.
27. BAföG-Novelle
Auch Menschen, die bisher kein BAföG bekamen, könnten jetzt in den Genuss kommen, denn die 27. BAföG-Novelle bringt zum Wintersemester 2022/23 einige Verbesserungen. Diese könnt ihr hier umfassend nachlesen.
Die wichtigsten Neuigkeiten im Detail:
- Die Freibeträge für Elterneinkommen erhöhen sich um 20,75 %.
- Ihr dürft zukünftig bis 520 € monatlich anrechnungsfrein dazu verdienen.
- Die Wohnpauschale erhöht sich von 325€ auf 360 €
- Die Altersgrenze erhöht sich auf 45 Jahre beim Studienstart.
- Der Vermögensfreibetrag erhöht sich für Unter-30-Jährige auf 15 000 € und für Ü30 auf 45 000 €
- Die Bedarfssätze, der Kinderbetreuungszuschlag sowie die Krankenkassenzuschläge werden angepasst.