Änderungen Semesterticket zum Wintersemester 20/21: Günstiger & einfacher mit Schwerbehindertenausweis

Das Plenum des StuRa hat in seiner Sitzung vom 14. April eine Änderung der Beitragsordnung in dritter Lesung beschlossen. Damit treten zum Wintersemester zwei Änderungen in Kraft, die das Semesterticket betreffen.
 
Kurzübersicht:
1. Die Mehrwertsteuersenkung, die seit Anfang des Jahres auf Bahnfahrten mit einer Länge von mindestens 50 Kilometern Länge gilt, wird umgesetzt. Dadurch vergünstigt sich das Semesterticket um 3€.
2. Studierende mit einem Schwerbehindertenausweis, die sich laut Beitragsordnung das Semesterticket erstatten lassen konnten, können diesen Antrag ab sofort auch vor Überweisung des Semesterbeitrages beim Immatrikulationsamt stellen und bezahlen dann nur noch den Semesterbeitrag ohne Semesterticket.
 
 
Zu 1.: Anfang des Jahres wurde die Mehrwertsteuer für Fahrten mit der Bahn mit einer Länge von mindestens 50 Kilometern Länge von 19% auf 7% gesenkt. Diese Änderung konnte seitens der Verkehrsunternehmen im Nahverkehr aber erst in diesem Monat[1] umgesetzt werden. Dies lag daran, dass diese bisher einen Steuersatz abgeführt haben, der zwischen 7 und 19% lag, da die Strecken, die mit den jeweiligen Unternehmen zurückgelegt wurden, auch größer als 50 Kilometer lang sein konnten und damit steuerrechtlich als Fernverkehr galten. Auch für das SPNV-Ticket ergibt sich daher eine anteilige Preissenkung, da sich nur die Fahrten vergünstigten, die bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen länger als 50 Kilometern waren.  
Ob und wie die temporäre Mehrwertsteuersenkung weitergegeben werden kann, ist derzeit noch Gegenstand von Gesprächen.
 
Zu 2.: Studierende mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, Bl und H sowie G und Gl (letztere mit gültiger Wertmarke) konnten sich laut unserer Beitragsordnung bereits das Semesterticket erstatten lassen. Um dieses Verfahren zu vereinfachen, ist es ab dem Wintersemester 20/21 möglich, dass sich diese Studierende vor der Rückmeldung von der Zahlungspflicht für das Semesterticket befreien lassen. Bei Studierenden mit Merkzeichen G und Gl, wo außerdem eine gültige Wertmarke notwendig ist, gilt diese Befreiung für ein Semester, in allen anderen Fällen für das gesamte Studium.
Der Antrag dazu wird im selma unter dem Punkt "Studienorganisation" zu finden sein.
 
Außerdem ist es ab dem Wintersemester 20/21 möglich, sich mit dem Merkzeichen TBl das Semesterticket erstatten zu lassen.
 
 
Bei Fragen kannst du dich gerne an das Referat Mobilität wenden. Hier erfährst du mehr zum Semesterbeitrag.
 
(Hinweis: Die Änderungen bezüglich des Schwerbehindertenausweises wurden bereits Ende letzten Jahres vom StuRa-Plenum beschlossen (Dritte Lesung am 21. November 2019) konnten aber nicht mehr rechtzeitig für das Sommersemester 2020 umgesetzt werden)
 
 
[1] https://www.saechsische.de/bahntickets-werden-guenstiger-5216216.html