Teilzeitstudium

Siehe auch: Verbesserung des Teilzeitstudiums

Aktueller Stand

Nachdem nun die Ordnung zum Teilzeitstudium (siehe Anhang) alle notwendigen Gremien durchlaufen hat und veröffentlicht wurde muss nun der nächste Schritt angegangen werden. Um ein Teilzeitstudium praktisch studieren zu können, muss in die jeweilige Studienordnung ein Paragraph, der diese Möglichkeit eröffnet.

Warum Teilzeitstudium?

Die Technische Universität Dresden ist als familienfreundliche Hochschule zertifiziert. Zudem eröffnet das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz gem. §§ 16 III und 32 VII die Möglichkeit, in Teilzeit zu studieren. Allerdings ist Sachsen im bundesweiten Vergleich eines der letzten Bundesländer, welches aktuell kaum Teilzeitstudienmöglichkeiten anbietet.

Der sächsische Hochschulentwicklungsplan bis 2020 orientiert sich ebenfalls am Leitbild der Flexibilisierung, um neue Studierendengruppen als weiteres Potential für die Hochschulen zu erschließen. Durch Flexibilsierung, z.B. anhand Teilzeiststudienmöglichkeiten, will man den unterschiedlichen Bedürfnissen der verschiedenen Studierenden gerecht werden.

Am 15.Juni 2012 wurde der Technischen Universität Dresden der Titel Exzellenz-Universität verliehen. Um dem Anspruch der Synergetischen Universität gerecht zu werden, soll auch das Teilzeitstudium flächendeckend etabliert werden.

AnhangGröße
Datei Ordnung über das Teilzeitstudium TUD.pdf46.11 KB
Datei 150220 FAQ Teilzeitstudium.pdf347.5 KB