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Prüfungseinsicht
Wie finden Prüfungseinsichten statt?
- Prüfungseinsichten werden i.d.R. in Masseterminen durchgeführt
- Individuelle Einsichten sind zu beantragen (Verfahren organisiert das Prüfungsamt oder die jeweilige Prüferin bzw. der jeweilige Prüfer
Was ist der Gegenstand bei der Prüfungseinsicht?
- Bei gegenständlichen Prüfungen (z. B. Klausurarbeiten, Hausarbeiten) u.a. Prüfungsarbeit, Aufgabenstellung, ggf. Hilfsmittelbekanntmachungen, ggf. schriftlich erteilte Belehrungen zum Prüfungstermin
- Bei nicht gegenständlichen Prüfungen (z.B. mündliche Prüfungen) u.a. Prüfungsprotokoll
- Nur in den Fällen, in denen Prüferinnen und Prüfer bei der Korrektur und Bewertung ausdrücklich Bezug auf diese nehmen, sind Musterlösungen Bestandteil der Prüfungseinsicht.
Welche Fristen gilt es zu beachten?
- Massetermin: spätestens acht Wochen nach der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
- Individuelle Einsicht: Antragsstellung innerhalb von acht Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
Wie lange sollte ein Einsichtstermin dauern?
- Die Dauer eines Einsichtstermins ist anhand der konkreten Umstände individuell festgelegt.
- Es muss ausreichend Zeit eingeplant werden, dass der Inhalt der Prüfung und die Bewertung vollständig zur Kenntnis genommen und ggf. Notizen angefertigt werden können.
Dürfen während der Prüfungseinsicht Fotos erstellt werden?
- Das Fotografieren, bspw. mit einem mobilen Endgerät, ist möglich.
- Angefertigte Fotos dürfen nur zur Überprüfung der Prüfungsbewertung verwendet werden; eine Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe (u. a. im Internet oder in sozialen Medien) ist nicht zulässig.
Können Kopien angefertigt werden?
- Anspruch auf (kostenfreie) Kopien besteht
- Gegenstand der Kopie: u.a. Prüfungsaufgaben, Klausurantworten, Bewertungen und Korrekturanmerkungen
- Angefertigte Kopien dürfen nur zur Überprüfung der Prüfungsbewertung verwendet werden; eine Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe (u. a. im Internet oder in sozialen Medien) ist nicht zulässig.
Dürfen Notizen während der Prüfungseinsicht vorgenommen werden?
- persönliche Notizen dürfen während der Prüfungseinsicht angefertigt werden
- die Prüfungsunterlagen selbst dürfen nicht verändert werden
Dürfen andere Unterlagen während der Prüfungseinsicht genutzt werden?
- fachbezogene Unterlagen/Lektüre zum Beispiel in Form von (Fach-) Büchern, (Vorlesungs-) Skripten o. ä. dürfen verwendet werden
Sind Begleitpersonen zur Prüfungseinsicht zulässig?
- bei Masseterminen aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht möglich
- bei individuellen Einsichten möglich; im Antrag auf individuelle Prüfungseinsicht sind konkrete Angaben zur Begleitperson erforderlich; grds. nur eine Begleitperson; Ausschlusskriterien sind durch die Prüfungsbehörde zu prüfen; Kommiliton:innen sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen
Kann sich meine Note verschlechtern, wenn es zu einer Neubewertung meiner Prüfung kommt?
- Eine Verschlechterung des Ergebnisses ist grundsätzlich ausgeschlossen -> es kann sich nur eine Verbesserung oder maximal die Beibehaltung der ursprünglichen Note ergeben