studentische*r Koordinator*in Beratung [m/w/d]

Der StuRa TU Dresden sucht ab Anfang September:

Eine studentische*r Koordinator*in Beratung befristet (bis 31. März 2025)

  • wöchentlich 8 Stunden
  • Die Stelle ist bis 31. März 2025 befristet.
  • Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) E4

Bewerbungsfrist: 18.08.24

Bewerbung und Nachfragen an: Mathias Fröck, personal@stura.tu-dresden.de

Als Studierendenrat der TU Dresden sind wir eine finanziell selbstständige Teilkörperschaft öffentlichen Rechts, die die Interessen der 30.000 Studierenden der TU Dresden vertritt. In einem Team zusammen mit 3 Vollzeitkräften unterstützt du darin, Kontinuität und Unterstützung für unsere ehrenamtlichen Arbeitsprozesse sicherzustellen.

Deine Aufgaben

Unterstützung und Koordination der ehrenamtlichen studentischen Beratungsangebote des StuRas, dazu gehört:

  • Akquise von neuen Berater*innen
  • Unterstützung Aus- und Weiterbildung der stud. Berater*innen
  • Unterstützung und Durchführung von Veranstaltungen
  • Koordination und Organisation des Austausches der studentischen Berater*innen
  • Abstimmung der Beratungs- und Schulungsbedarfe mit FSRen

Unterstützung der Geschäftsführung und Referent*innen durch themenspezifische Erledigung von Zuarbeiten

Keine eigene Beratungstätigkeit.

Du bringst mit

  • sehr gute Sprach- und Schriftkenntnisse in Deutsch und Englisch
  • gute Kenntnisse von Office-Anwendungen, Nutzungsbereitschaft digitaler Tools
  • zuverlässige, strukturierte und selbstständige Arbeitsweise
  • Ideen für die Gewinnung neuer studentischer Berater*innen

Nice to have:

  • Erfahrungen im Bereich Projekt- und Teammanagement oder Organizing
  • Fähigkeit zur selbstständigen Erschließung von komplexen Texten (insbesondere Gesetzestexte wie Sozialgesetzgebung, Verwaltungsrecht und Hochschulgesetz)
  • Erfahrungen in Beratung und Weiterbildung von Erwachsenen

Wir bieten

  • ein junges Team mit 3 Vollzeitkräften und ehrenamtlicher Geschäftsführung
  • flache Hierarchien
  • Möglichkeit zu Weiterbildungen und zur Übernahme von Kosten
  • Gehalt nach TV-L (kein öffentlicher Dienst)
  • bis zu 30 Tage Urlaub (je nach Stundenverteilung in der Woche)
AnhangGröße
Datei Ausschreibung stud Koordinierung Beratung.pdf81.35 KB