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Neues von BAföG
Mit dem Beginn des Wintersemesters gibt es einiges an Änderung beim BAföG. Was sich ändert und worauf ihr achten solltest, haben wir hier einmal für euch zusammengefasst. Wenn ihr Fragen zu den Änderungen oder andere Fragen zum BAföG meldet euch gerne bei unserer Beratung.
Erhöhung Bedarfssätze:
Ab dem WiSe24/25 gibt’s eine Steigung um 5%. Der Bafög-Höchstsatz liegt dann bei 855€ (ohne Kranken- und Pflegeversicherung) bzw. 992€ (mit Kranken- und Pflegeversicherung). Mehr zum Förderungshöchstsatz gibt es hier: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-2024.php#wieviel
Mehr Flexibilität beim Studienwechsel:
Ihr habt nun mehr Zeit, um euren Studiengang zu wechseln. Der Wechsel ist bis zum Beginn des 5. Fachsemesters mit Angabe eines wichtigen Grundes möglich. Bis zu Beginn des 4. Fachsemesters wird der wichtige Grund als gegeben angenommen. Infos zum Thema Studiengangswechsel - https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel.php
Einführung des Flexibilitätssemesters:
Mit Hilfe des Flexibilitätssemesters könnt ihr einmalig und ohne Angabe von Gründen ein Semester mehr BAföG bekommen. Das gilt auch wenn eure Förderungshöchstdauer nach dem 25.Juli 2024 aber vor dem Wintersemester 24/25 geendet hat (oder ihr in der Zeit noch Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus bekommen habt). Bei Fragen zum Flex-Semester schreibt gerne unseren Berater*innen.
Einführung der Studienstarthilfe:
Studierende aus Familien, die beispielsweise Bürgergeld oder Wohngeld beziehen, erhalten eine zum Start des Studiums einmalige Zahlung von 1000€.
Erhöhung der Sozialversicherungspauschale und Anpassung von Freibeträgen:
Die Sozialversicherungspauschale wurde auf 22,3% erhöht und verschiedene Freibeträge, wie der Freibetrag für euer Einkommen (erhöht auf 353€ + Sozialversicherungspauschale + Werbungskosten) und der Elternfreibetrag (5% Erhöhung), wurden angepasst.
Anpassungen Zuschläge bei der Kranken- und Pflegeversicherung:
Die Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung wurden angepasst. Das betrifft euch nur, wenn ihr freiwillig versichert seid und tatsächlich diese Versicherungen zahlt.
Änderungen bei der Berücksichtigung von Einkommen:
Das Einkommen minderjähriger Geschwister wird nicht mehr bei der Berechnung der BAföG-Leistungen berücksichtigt. Zudem wird bezahltes Kindergeld nicht mehr im Vorausleistungsverfahren angerechnet.