Entlastungen für Studierende - Übersicht

Die Kosten für Energie, Strom und Lebenshaltung steigen und das merken besonders wir Studis. Wir haben euch deshalb die Entlastungen 2022 für Studierende zusammengefasst (Stand 28.11.2022):

 

Energie- & Heizkosten: 
  • Heizkostenzuschuss 1 (230 / 280 Euro): für Menschen, die BAföG / Wohngeld mindestens einen Monat zwischen Oktober 2021 und März 2022 bezogen haben. Die Zahlung erfolgt automatisch.
  • Heizkostenzuschuss 2 (345 / 415 Euro): für Menschen, die BAföG/ Wohngeld mindestens einen Monat zwischen September und Dezember 2022 erhalten haben und nicht bei den Eltern wohnen. Auszahlung vermutlich ab Anfang 2023 - ohne extra Antrag.
  • Energiepreispauschale (300 Euro): Erwerbstätige Studierende mit Steuerklasse 1-5 oder Minijobber erhielten im September 22 einmalig eine Pauschale über den (ersten) Arbeitgeber, wenn sie am 01. September beschäftigt waren. Wart ihr 2022 berufstätig, aber nicht am 01. September angestellt, bekommt ihr das Geld über die Einkommenssteuererklärung. Bei Fragen zur Steuererklärung hilft euch die Sprechstunde des Finanzamts. Die genaue Umsetzung und Sonderfälle könnt ihr hier nachlesen.
  • Heizkostenzuschuss 3 (200 Euro): Alle Studierende, die am 1. 12.2022 an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren, sollen Anfang 2023 einen (weiteren) Heizkostenzuschuss erhalten. Das Antragstool wird aktuell noch entwickelt. Die FAQ findet ihr hier.
  • EEG-Umlage entfällt ab 01. Juli, dies führt zu Abmilderung der Anhebung bei Stromkosten. Ca. 35 € für einen durchschnittlichen 1-Personen-Haushalt.
  • "Strompreisbremse" (noch nicht beschlossen): Es zeichnet sich ab, dass für einen bestimmten Verbrauch (80% des Vorjahresverbrauchs) der Strompreis auf 40 cent "gedeckelt" werden soll. Über die Umsetzung und das passende Gesetz wird noch debattiert.
  • "Gaspreisbremse" (noch nicht beschlossen): Diee Dezember-Abschlagszahlung für Gas- und Fernwärmekunden wird übernommen (Dauerauftrag ggf. aussetzen). Außerdem sollen ab Januar 2023 die Kosten von Energie höher als 12 cent/kWh Gas (Fernwärme 9,5 cent) für 80% des Vorjahresverbrauchs vom Bund übernommen werden. Das Gesetz ist beschlossen, die genaue Umsetzung wird noch diskutiert.
  • Nebenkostennachzahlung: Eine Übersicht für Hilfen für Studis und Auszubildende findet ihr hier. Hilfen gibt es vor allem, wenn ihr in Teilzeit studiert, im Urlaubssemester seid oder noch bei den Eltern wohnt.
    Alleinlebende Studis sind von meisten Leistungen ausgeschlossen. Aber: Könnt ihr eine Gasnachzahlung nicht leisten, könnt ihr versuchen, einen Härtefallantrag auf ein Darlehen beim Jobcenter zu stellen (nicht für internationale Studierende mit Aufenthaltsstatus §16). Bei Ablehnung wendet euch schnell an unseren Rechtsanwalt. Könnt ihr eine Stromnachzahlung nicht leisten, beantragt schriftlich eine Ratenzahlung. Wird diese abgelehnt, könnt ihr einen Härtefallantrag auf Darlehen beim Jobcenter stellen.
 
Deutschland-Ticket & Kindergeld:
  • 9-Euro-Ticket: Bundesweit von Juni bis August 2022. Verminderung der Semestertickets an der TU Dresden um 68,10 €. Die Rückzahlung könnt ihr bis Dezember 2022 hier beantragen. Es soll ein 49€-Deutschland-Ticket geben. Eure StuRä und die KSS setzen sich für eine Kombinationsmöglichkeit mit dem verpflichtenden Semesterticket ein.
  • Kindergeldbonus: für Kindergeld beziehende Studierende bis 25 und studierende Eltern für ihre Kinder. Die Auszahlung war im Juli 2022 an alle, die im Juli Kindergeld beziehen.
  • Kindergeld: Das Kindergeld wird zum 01.01.2023 auf 250 € pro Kind erhöht. Wohnt ihr selbstständig, könnt ihr das Kindergeld auf euch umleiten lassen. Wendet euch dazu an die Familienkasse.
     
Erhöhungen BAföG/ Steuergrundfreibetrag/ Minijobgrenze/ Werbungskostenpauschale:
  • BAföG-Novellen 27+28: ab 1.10.2022 gibt es eine Anhebung der Elternfreibeträge (20,75%), der Einkommens- und Vermögensfreibeträge sowie der Altersgrenze (auf 45). Das BAföG bekommt außerdem einen Notfallmechanismus, der BAföG-Darlehen für alle Studierenden ermöglicht, wenn der Bund eine nationale Notlage feststellt.
  • Minijobgrenze: von 450 Euro auf 520 Euro ab 1.10.2022, ebenso die Zuverdienstgrenze beim BAföG.
  • Der Mindestlohn steigt ab 01.10.2022 für alle Jobs (außer Pflichtpraktika) auf 12 €/h.
  • Steuerliche Verbesserungen: Erhöhung Werbungskostenpauschale von 1000 Euro auf 1200 Euro und Erhöhung des Steuergrundfreibetrag auf 10.347 Euro/ Kalenderjahr, rückwirkend ab 1.1.2022.
 
Ihr wisst das natürlich alles selbst, aber dennoch möchten wir dringend an euch appellieren: Legt das Ersparte/die Boni möglichst zurück für die kommenden Nebenkostennachzahlungen oder -abschläge. Momentan wissen wir noch nicht, ob weitere Entlastungen kommen, aber wir setzen uns selbstverständlich dafür ein.
Auch ihr könnt etwas dafür tun, dass Studierende mehr politische Aufmerksamkeit bekommen: Schreibt euren Bundestagsabgeordneten und den Ministerien, schildert eure (finanzielle) Situation und eure Nöte. Nur so kann Politik den Blick mehr auf Studierende richten.