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Noch bis zum 04. Mai Härtefallantrag stellen
Der StuRa der TU Dresden hat die Möglichkeit, Studierenden in besonderen wirtschaftlichen und sozialen Notlagen eine Beihilfe in Höhe des Semesterbeitrages auszuzahlen.
Die Frist für das Sommersemester 2020 endet am 04. Mai 2020. Du kannst den Antrag auch fristwahrend stellen und die Unterlagen nachreichen.
Alle Informationen findest du hier: stura.link/haertefall