Fahrgastrechte & Kundengarantien beim Semesterticket

Mit dem Semesterticket kannst du im Verspätungsfall (je nach Situation) einen anderen Zug nutzen, erhältst eine pauschale Entschädigung oder ein Garantieticket. Hier findest du einen Überblick über die Regelungen für den Eisenbahnverkehr. Bus und Straßenbahn zählen demnach nicht dazu.
 
 
1. Kundengarantien im VVO (freiwillige Leistung der Verkehrsunternehmen)
 
Pünktlichkeitsgarantie:   

Anwendung: Regionalzüge und S-Bahnen im VVO mit mehr als 15min Verspätung am Zielbahnhof

Auf den S-Bahn-Linien:

  • S 1 Meißen – Dresden – Bad Schandau – Schöna
  • S 2 Pirna – Dresden – Dresden Flughafen
  • S 3 Dresden – Tharandt – Klingenberg-Colmnitz
  • S 8 Dresden – Kamenz

sowie auf den Strecken:

  • RE 1/ RB 60 Dresden – Bautzen – Görlitz
  • RE 2/ RB 61 Dresden – Bischofswerda – Zittau
  • RE 3/ RB 30 Dresden – Tharandt – Klingenberg-Colmnitz
  • RE 15 Dresden – Hoyerswerda
  • RE 18 Dresden – Ruhland
  • RE 19 Dresden – Altenberg
  • RB 31 Dresden – Elsterwerda-Biehla
  • RB 33 Dresden – Königsbrück
  • RB 45 Stauchitz – Elsterwerda
  • RE 50 Dresden – Riesa
  • RE 50 Oschatz – Leipzig Hbf
  • RB 71 Pirna – Neustadt/Sa. – Sebnitz
  • RB 72 Heidenau – Altenberg
  • U 28 Sebnitz - Bad Schandau - Schöna

 

Leistung:
  • 4er Karte für den VVO (nützlich für Besuch)
  • Die Verspätung musst du binnen 10 Tagen im online-Formular melden

Ausschluss: Gilt nicht bei höherer Gewalt und nicht gleichzeitig mit den gesetzlichen Fahrgastrechten.

Beispiel: Fahrt von Dresden-Mitte nach Bad Schandau. Die S-Bahn hat wegen einer technischen Störung am Zug 20min Verspätung bei der Ankunft in Bad Schandau.
    
 
 
 
 
2. Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr (gesetzliche Regelung)
 
Entschädigung bei verspäteter Ankunft am Zielbahnhof:
 
Anwendung: Eine Fahrt bzw. Reisekette mit Zügen (unter Nutzung des selben Tickets) mit mindestens 60min Verspätung am Zielbahnhof
 
Leistung:
  • 1,50€ je Verspätung von mindestens 60min
  • gesammelte Einreichung aller Verspätungen über das Fahrgastrechteformular (online oder kostenlos in allen DB Reisezentren und an allen DB Informationen)
  • Beträge von weniger als 4€ werden nicht ausgezahlt
  • maximal werden 25% des Ticketspreises ausgezahlt
Ausschluss: Keiner, gilt auch bei höherer Gewalt
 
 
Weiterfahrt mit einem anderen Zug:
 
Anwendung: Eine Fahrt bzw. Reisekette mit Zügen (unter Nutzung des selben Tickets) mit einer abzusehenden Verspätung von mindestens 20min am Zielbahnhof
 
Leistung:
  • Nutzung eines anderen, nicht reservierungspflichtigen Zuges (auch Fernverkehr IC, EC, ICE) möglich.
  • Fahrkarten des Fernverkehrs müssen zunächst vorgestreckt werden. Anschließende Erstattung über das Fahrgastrechte-Formular.
Ausschluss: Keiner, gilt auch bei höherer Gewalt
 
Beispiel: Fahrt von Leipzig Hbf mit Umstieg in Dresden Hbf nach Dresden-Strehlen. Der RE50 soll in Dresden Hbf mit 10min Verspätung eintreffen, weshalb du den Anschluss zur S-Bahn verpasst. Du wärst daher 21min später als geplant in Dresden-Strehlen. Mit dem nächsten ICE und der anschließenden S-Bahn könntest du Dresden-Strehlen sogar 9min früher erreichen. Du erwirbst also ein Ticket für den ICE und bekommst anschließend die Kosten über das Fahrgastrechteformular erstattet. Manchmal nimmt dich das Zugpersonal im ICE im Verspätungsfall auch ohne den Umweg über die Erstattung mit.
 
 
 
Bei Fragen hilft dir das Referat Mobilität gerne weiter.