Rückmeldung zum Sommersemester 2011

Rückmeldefrist:     17. Januar bis 27. Februar 2011

Achtung!

Eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR wird erhoben, wenn die Rückmeldung nicht form- und fristgemäß erfolgt. Das bedeutet, dass der Semesterbeitrag innerhalb der ersten Vorlesungswoche des Semesters im Immatrikulationsamt eingegangen sein muss bzw. alle anderen mit der Rückmeldung zu erbringenden Nachweise in diesem Zeitraum erbracht sein müssen. Erfolgt dies nicht fristgemäß, erhält der Student auf dem Postweg eine Mahnung zusammen mit einem Bescheid über die Erhebung der zusätzlichen Verwaltungsgebühr. Es ist zu beachten, dass der Semesterbogen erst nach Verbuchung des Gesamtbetrages an die im Immatrikulationsamt registrierte Anschrift versandt wird. Beachten Sie bei einem Umzug, dass die TU Dresden ihre Post auch über alternative Anbieter versendet. Erfüllt der Student seine Pflichten nicht innerhalb der in diesem Bescheid festgesetzten Frist, erfolgt die Exmatrikulation gemäß § 21 Abs. 3 Nr. 2 Sächsisches Hochschulgesetz. Darüber erhält der Student wiederum einen Bescheid.


Wie melde ich mich zurück?

Für die Rückmeldung ist das bereits vorbereitete Überweisungsformular vom letzten Semesterbogen zu verwenden. Sollte dieses Formular nicht mehr vorhanden sein, sind die erforderlichen Angaben für die Überweisung sowie weitere Hinweise zur Rückmeldung hier nochmals aufgeführt. Bitte kontrollieren Sie auf Ihrem Kontoauszug, ob der Beitrag tatsächlich abgebucht worden ist.

Der neue Semesterbogen wird frühestens ab Mitte Februar und danach i.d.R. ca. zwei Wochen nach Auslösung der Überweisung postalisch zugestellt. Studentenausweise zur Überbrückung können nicht ausgestellt werden!! Bitte unbedingt dafür sorgen, dass wir für die Zustellung Ihre korrekte Postanschrift haben. Nutzen Sie dafür unseren Selbstbedienungsservice zur Andressänderung. Eine persönliche Abholung des Semesterbogens ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Studenten, die sich beurlauben lassen wollen, müssen dafür sorgen, dass der zutreffende Semesterbetrag und der Urlaubsantrag ebenfalls innerhalb o.g. Rückmeldefrist  im Imma-Amt eingegangen sind!


Beitragshöhen

1. Studenten im Präsenzstudium (Direktstudium)

das heißt alle Direkt-, Promotions- oder Graduiertenstudenten sowie alle Studenten im weiterbildenden Direktstudium, auch in berufsbegleitender Form, zahlen:

212,60 EUR     -    Grund für die Erhöhung um 9 EUR sind Änderungen in der Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden.

(Aufschlüsselung: = 69,50 EUR Studentenwerksbeitrag + 143,10 EUR Studentenschaftsbeitrag: davon 3,60 EUR für StuRa/Fachschaft und 139,50 EUR für das Semesterticket)


2. Beurlaubte Studenten im Präsenzstudium (Direktstudium)

müssen neben der Antragstellung im Imma-Amt/Auslandsamt mindestens einen Beitrag in Höhe von 73,10 EUR (69,50 EUR Studentenwerks- und 3,60 EUR Studentenschaftsbeitrag) einzahlen. Unter bestimmten in der BeitragsO geregelten Voraussetzungen kann eine Beitragsrückerstattung des Studenenwerksbeitrages erfolgen. Diese muss spätestens bis zum letzten Werktag vor Beginn der Vorlesungszeit schriftlich beim Justitiariat des Studentenwerkes, Fritz-Löffler-Str. 18 beantragt werden. Nur bei Beantragung einer Beurlaubung bis zum Freitag der ersten Vorlesungswoche kann der Student selbst entscheiden, ob er das Semesterticket nutzen möchte. Damit sind entweder

73,10 EUR    oder   212,60 EUR

zu entrichten.    Link zum aktuellen Urlaubsantrag

 

3. Fernstudenten

Fernstudenten, die ab WS 2005/06 (ab: 1.10.2005) neu immatrikuliert wurden, zahlen einen Betrag in Höhe von

133,10 EUR

(Aufschlüsselung: 69,50 EUR Studentenwerksbeitrag + 3,60 EUR für StuRa/Fachschaft + 60 EUR Fernstudiengebühr)

Alle vor dem WS 2005/06 immatrikulierten Fernstudenten zahlen

124,23 EUR

(Aufschlüsselung: = 69,50 EUR Studentenwerksbeitrag + 3,60 EUR für StuRa/Fachschaft + 51,13 EUR Fernstudiengebühr)

 

4. Beurlaubte Fernstudenten

zahlen einen Betrag von

73,10 EUR

(69,50 EUR Studentenwerksbeitrag+ 3,60 EUR Studentenschaftsbeitrag)

Sollte das von uns bereits vorbereitete Überweisungsformular nicht mehr vorhanden sein, bitte folgende Angaben in ein Blankoformular Ihrer Sparkasse / Bank übertragen:

Empfänger: Hauptkasse Dresden
Kreditinstitut: Ostsächsische Sparkasse Dresden
Kontonummer: 315 582 500 5
Bankleitzahl: 850 503 00
Verwendungszweck: 709502024608, ......... (Matrikelnummer),TUD,"SS2011"
Einzahler: Name der Studentin/ des Studenten

Bei Überweisungen aus EU-Ländern benötigen Sie außerdem folgende Angaben:

IBAN:  DE09 8505 0300 3155 8250 05
BIC:    OSDD DE 81

Achtung! Bei Bareinzahlungen in der Sparkasse bitte unbedingt Paß oder Personalausweis vorlegen!
 

Quelle: http://tu-dresden.de/studium/organisation/rueckmeldung/semesterrueckmeldung