Was wird gewählt?
Am 1. September wird ein neuer sächsischer Landtag, bzw. dessen Mitglieder neugewählt. Dabei wird ganz Sachsen in 60 Wahlkreise eingeteilt, in denen sich mehrere Kandidierende um ein Direktmandat bewerben. Diese Person wählt man mit der Erststimme und es gewinnt immer der*die Kandidat*in mit den meisten Stimmen. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei. Das Zweitstimmenergebnis bestimmt die Sitzverteilung im neuen sächsischen Landtag.
Wer darf wählen?
Es dürfen alle Menschen wählen, die