Was
wird
gewählt?
Fachschaftsrat (FSR)
Der Fachschaftsrat (FSR) ist deine studentische Interessenvertretung an der Fakultät. Er vertritt alle Studierenden bestimmter Studiengänge die zu einer Fachschaft zusammengefasst sind. Der FSR ist die erste Anlaufstelle bei Problemen rund ums Studium und unterstützt die Erstis im Rahmen der Erstsemestereinführung (ESE) zu Beginn des Studium bei der Orientierung an der Uni. Neben vielen Veranstaltungen wie Spieleabenden, Parties bietet der FSR oft nützliche Tipps und Dienstleistungen an, wie beispielsweise Klausurensammlungen, Beratungensangebote oder einen Material-Verleih.
Dem Fachschaftsrat gehören bis zu 25 von dir gewählte Mitglieder an, die meist wöchentlich auf einer Sitzung zusammenkommen. Die Mitglieder des FSR entsenden Studierende in den Studierendenrat (StuRa) und schlagen die studentischen Vertreter:innen für diverse Gremien der Fakultät vor.
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist das höchste und richtungsweisende Gremium einer Fakultät. Hier werden in monatlichen Zusammenkünften die wesentlichen organisatorischen, finanziellen und personellen Themen diskutiert und beschlossen. Unter anderem werden die Studiendokumente bestätigt, die in der Studienkommission (StuKo) erarbeitet wurden und die Berufungen für Professuren organisiert.
Den Vorsitz im Fakultätsrat hat die Dekan:in. Neben Professor:innen sowie Vertreter:innen des akademischen Mittelbaus, der Gruppe der Angestellten, und einer Person für Gleichstellungsfragen, sitzen im Fakultätsrat auch Studierende, die von dir gewählt werden.
Senat
Der Senat ist das höchste akademische Gremium der TU Dresden. Er trifft richtungsweisende und grundlegende Entscheidungen für die gesamte Universität, bestimmt also über deren Strategie und Ausrichtung. Auch die Einführung und Auflösung von Studiengängen wird in letzter Instanz hier entschieden. Eine wichtige Funktion kommt dem Senat außerdem als Plattform für den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Bereichen, Fakultäten, Institutionen und Statusgruppen zu.
Vorstellung der Kandidierenden (PDF ~3MB)
Diese Statusgruppen stellen zu jeweils unterschiedlichen Anteilen die insgesamt 21 stimmberechtigten Mitglieder des Senats. Wie in allen Gremien haben die 11 stimmberechtigten Hochschullehrer:innen eine per Gesetz vorgeschriebene Mehrheit von einer Stimme, die Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen kommen auf jeweils 4 Vertreter:innen, die übrigen Beschäftigten auf 2.

Darüber hinaus gehören noch weitere Personen ohne Stimmrecht dem Senat an. Dazu zählen zum Beispiel Rektor:in, Prorektor:innen, Kanzler:in und die Dekan:innen der Fakultäten sowie die Gleichstellungsbeauftragten.
Erweiterter Senat
Neben dem Senat gibt es auch noch den erweiterten Senat. Dieses Gremium tagt jedoch seltener. Es ist zuständig für die Wahl und die Abwahl des Rektors sowie für die Beschlussfassung über Änderungen der Grundordnung der TU Dresden.
Der Rektor hat den Vorsitz inne. Genauso wie die Prorektoren, der Kanzler, die Dekan:innen sowie die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule gehört er dem Gremium nur mit beratender Stimme an. Dem erweiterten Senat gehören die 21 stimmberechtigten Mitglieder des Senats und nochmals die gleiche Anzahl von Vertreter:innen aus den Statusgruppen an. Du wählst auch hier die vier studentischen Vertreter:innen und ihre Ersatzpersonen.