Was
wird
gewählt?
Fachschaftsrat (FSR)
Der Fachschaftsrat (FSR) ist deine studentische Interessenvertretung an der Fakultät. Er vertritt alle Studierenden bestimmter Studiengänge die zu einer Fachschaft zusammengefasst sind. Der FSR ist die erste Anlaufstelle bei Problemen rund ums Studium und unterstützt die Erstis im Rahmen der Erstsemestereinführung (ESE) zu Beginn des Studiums bei der Orientierung an der Uni. Neben vielen Veranstaltungen wie Spieleabenden oder Parties bietet der FSR oft nützliche Tipps und Dienstleistungen an, wie beispielsweise Klausurensammlungen, Beratungsangebote oder einen Materialverleih.
Dem Fachschaftsrat gehören bis zu 25 von dir gewählte Mitglieder an, die meist wöchentlich auf einer Sitzung zusammenkommen. Die Mitglieder des FSR entsenden Studierende in den Studierendenrat (StuRa) und schlagen die studentischen Vertreter*innen für diverse Gremien der Fakultät vor.
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist das höchste und richtungsweisende Gremium einer Fakultät. Hier werden in monatlichen Zusammenkünften die wesentlichen organisatorischen, finanziellen und personellen Themen diskutiert und beschlossen. Unter anderem werden die Studiendokumente bestätigt, die in der Studienkommission (StuKo) erarbeitet wurden und die Berufungen für Professuren organisiert.
Den Vorsitz im Fakultätsrat hat die*der Dekan*in. Neben Professor*innen sowie Vertreter*innen des akademischen Mittelbaus, der Gruppe des wissenschaftsunterstützenden Personals, und einer Person für Gleichstellungsfragen, sitzen im Fakultätsrat auch Studierende, die von dir gewählt werden.
Bereichsrat
Im Bereichsrat treffen sich, ähnlich wie im Fakultätsrat, alle Mitgliedergruppen aus dem Bereich. Dass bedeutet, dass neben den Vertreter*innen der Studierenden auch Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung in diesem Gremium sitzen. Dazu kommt noch der oder die Gleichstellungsbeauftrage des Bereichs.
Je nach Ordnung des Bereichs hat der Bereichsrat unterschiedliche Aufgaben. Er kann zum Beispiel bereichsweite Studiengänge beschließen oder auch über die Weiterentwicklung des Bereichs entscheiden.
Senat
Der Senat ist das höchste akademische Gremium der TU Dresden. Er trifft richtungsweisende und grundlegende Entscheidungen für die gesamte Universität, bestimmt also über deren Strategie und Ausrichtung. Auch die Einführung und Auflösung von Studiengängen wird in letzter Instanz hier entschieden. Eine wichtige Funktion kommt dem Senat außerdem als Plattform für den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Bereichen, Fakultäten, Institutionen und Statusgruppen zu.
Diese Statusgruppen stellen zu jeweils unterschiedlichen Anteilen die insgesamt 21 stimmberechtigten Mitglieder des Senats. Wie in allen Gremien haben die 11 stimmberechtigten Hochschullehrer*innen eine per Gesetz vorgeschriebene Mehrheit von einer Stimme, die Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen kommen auf jeweils 4 Vertreter*innen, die übrigen Beschäftigten auf 2.
Darüber hinaus gehören noch weitere Personen ohne Stimmrecht dem Senat an. Dazu zählen zum Beispiel Rektor+,*in, Prorektor*innen, Kanzler*in und die Dekan*innen der Fakultäten sowie die zentrale Gleichstellungsbeauftragte.
Erweiterter Senat
Neben dem Senat gibt es auch noch den erweiterten Senat. Dieses Gremium tagt jedoch seltener. Es ist zuständig für die Wahl und die Abwahl des*der Rektor*in sowie für die Beschlussfassung über Änderungen der Grundordnung der TU Dresden.
Der*die Rektor*in hat den Vorsitz inne. Genauso wie die Prorektor*innen, der*die Kanzler*in, die Dekan*innen sowie die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule gehört er dem Gremium nur mit beratender Stimme an. Dem erweiterten Senat gehören die 21 stimmberechtigten Mitglieder des Senats und nochmals die gleiche Anzahl von Vertreter*innen aus den Statusgruppen an. Du wählst auch hier die vier studentischen Vertreter*innen und ihre Ersatzpersonen.
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragten gibt es auf verschiedenen Ebenen der Universität. Direkt gewählt werden die Beauftragten der Fakultäten und der Bereiche. Jedes Mitglied der Fakultät oder des Bereichs kann die oder der Gleichstellungsbeauftragte werden. Das bedeutet, dass auch Studierende kandidieren können.
Die Gleichstellungsbeauftragten sind qua Amt Mitglied im Fakultäts- bzw. Bereichsrat und auch in den Berufungskommissionen vertreten. Außerdem sind die Gleichstellungsbeauftragten Ansprechpersonen auf ihrer Ebene für Probleme und Fragen im Bereich der Gleichstellungsarbeit und organisieren und unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Projekte und Veranstaltungen.