Ausschreibung StuRa: Förderausschuss |
Stand: 07.09.2024 |
Für die aktuelle Legislaturperiode der Legislative |
AufgabenbeschreibungDer Förderausschuss ist ein ständiger Ausschuss gemäß § 24a) der Grundordnung der Studierendenschaft. Er besteht aus bis zu sechs vom StuRa gewählten Mitgliedern, die zum Zeitpunkt der Wahl auch StuRa-Mitglied sein müssen, und der_dem Geschäftsführer_in Finanzen. Der Förderausschuss entscheidet in seinen Sitzungen über die finanzielle Förderung studentischer Projekte nach § 33 der Finanzordnung sowie der Förderrichtlinie und die Anerkennung von Hochschulgruppen gemäß der Richtlinie zur Anerkennung von Hochschulgruppen. |
BewerbungDie aktuellen Mitglieder, weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind auf der Seite des Gremiums zu finden. Zum Zeitpunkt der Wahl müssen die Bewerber_innen Mitglied des Plenums sein. Kenntnisse der Finanzordnung sind von Vorteil. Fragen zum Ablauf der Bewerbung sowie die Bewerbung selbst können an den Sitzungsvorstand per Mail gerichtet werden. Letzte Aktualisierung: 07.09.2024, 19:09 Uhr |